Mobilität ohne Integration: das europäische Scheitern und der Fall Bologna


Der Vorfall in Bologna ist nicht allein wegen seiner strafrechtlichen Dimension von Bedeutung. Er wird von den zuständigen Gerichten zu klären sein. Seine eigentliche Relevanz liegt jedoch auf einer anderen Ebene. Er macht eine strukturelle Schwäche der Europäischen Union sichtbar: die Schaffung einer Freizügigkeit ohne eine gemeinsame Verantwortung für die Integration von Menschen.
Darin liegt heute eines der zentralen Versäumnisse der europäischen Ordnung.

Der Fall Bologna als Warnsignal
Nach den öffentlichen Berichten handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Unionsbürger, der seit längerer Zeit in einem Zustand ausgeprägter sozialer Marginalität lebte, ohne stabile Wohn- oder Arbeitssituation und ohne erkennbare soziale Integration, mit dauerhafter Präsenz im Umfeld des Bahnhofs. Es geht somit nicht um einen illegalen Aufenthalt, sondern um eine formell rechtmäßige und faktisch nicht integrierte Präsenz.
Dieser Umstand ist entscheidend. Er zeigt, dass das Problem nicht aus Rechtswidrigkeit entsteht, sondern aus der langfristigen Duldung von Nicht-Integration. Der Fall Bologna erklärt das europäische Scheitern nicht – er macht es sichtbar.

Rechtlicher Status als politisches Alibi
Im europäischen Diskurs hat sich schleichend eine problematische Gleichsetzung von rechtlichem Status und Integration etabliert. Die Unionsbürgerschaft wird faktisch als ausreichende Legitimation für einen dauerhaften Aufenthalt verstanden, unabhängig von sozialer Einbindung, Verantwortung oder Teilnahme am Gemeinwesen.
Das Ergebnis ist ein strukturelles Paradox: rechtlich zulässige Präsenz bei gleichzeitiger sozialer Desintegration. Eine solche Konstellation untergräbt langfristig Ordnung, belastet kommunale Strukturen und schwächt die Fähigkeit des Staates, den öffentlichen Raum wirksam zu steuern.

Europäische Union und Bundesstaat: ein entscheidender Unterschied
Die Europäische Union ist kein voll ausgebildeter Bundesstaat. Die Mitgliedstaaten haben ihre Souveränität in zentralen Bereichen wie öffentlicher Ordnung, sozialer Sicherung, innerer Sicherheit und territorialer Verwaltung bewahrt. Gleichzeitig wurde eine unionsweite Freizügigkeit geschaffen, ohne eine gemeinsame Integrationsarchitektur aufzubauen.
Die Mobilität wurde europäisiert, die Integration blieb national. Scheitert Integration, existiert keine europäische Ebene, die Verantwortung übernimmt. Die Folgen treffen die Aufnahmestaaten und letztlich die Kommunen, insbesondere sensible urbane Räume wie Bahnhöfe oder Innenstädte.
Aus ordnungspolitischer Sicht handelt es sich um ein klassisches Organisationsversagen.

Das europäische Tabu der verpflichtenden Integration
In Europa besteht ein politisches Tabu, Integration als Verpflichtung zu begreifen. Die Möglichkeit, dass auch Unionsbürger an Integration scheitern können, wird kaum thematisiert. Ohne verbindliche Anforderungen verliert Integration jedoch ihren normativen Gehalt und reduziert sich auf eine unverbindliche Zielbeschreibung.
Dabei war die Freizügigkeit niemals bedingungslos konzipiert. Sie setzte stets Eigenständigkeit, Regelbefolgung und die Wahrung der öffentlichen Ordnung voraus. Was fehlt, ist nicht die rechtliche Grundlage, sondern die Bereitschaft, aus einem dauerhaften Integrationsversagen Konsequenzen zu ziehen.

Integration oder ReImmigrazione als Ordnungselement
Vor diesem Hintergrund gewinnt das Paradigma Integration oder ReImmigrazione seine Bedeutung. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Maßnahme und nicht um eine symbolische Abschottung. ReImmigrazione ist als verwaltungsrechtliche Konsequenz eines strukturellen Integrationsversagens zu verstehen, eingebettet in rechtsstaatliche Garantien und Verhältnismäßigkeit.
Integration bleibt der vorrangige Weg. Scheitert sie jedoch dauerhaft und ohne realistische Perspektive, muss der Staat über ein Instrument verfügen, das die Kohärenz des Systems wahrt und eine dauerhafte Nicht-Integration nicht normalisiert.

Die eigentliche Frage: welche Europäische Union?
An diesem Punkt stellt sich nicht die Frage, ob ReImmigrazione mit der Europäischen Union vereinbar ist, sondern welche Europäische Union angestrebt wird.
Bleibt die Union ein Verbund souveräner Staaten mit gemeinsamer Mobilität, aber nationaler Verantwortung für soziale Ordnung, Sicherheit und Integration, dann sind staatliche Eingriffsmöglichkeiten bei Integrationsversagen unvermeidlich – auch gegenüber Unionsbürgern.
Entwickelt sich die Union hingegen zu einer echten föderalen Ordnung mit gemeinsamer Sozialpolitik, gemeinsamer Integrationsverantwortung und einheitlicher Durchsetzung, würde sich das Problem strukturell auflösen. Eine solche Entwicklung ist bislang jedoch ausgeblieben.

Bologna als europäischer Wendepunkt
Der Fall Bologna ist kein isolierter Ausnahmefall. Er markiert einen Wendepunkt, an dem die Ambivalenz der europäischen Konstruktion offen zutage tritt. Solange die Union die Frage der gemeinsamen Integration nicht beantwortet, werden die Folgen des Scheiterns auf die Mitgliedstaaten und ihre Kommunen abgewälzt.
Integration oder ReImmigrazione ist keine ideologische Provokation. Es ist die logische Konsequenz einer Europäischen Union, die Freizügigkeit geschaffen hat, ohne zugleich eine gemeinsame Integration der Menschen zu organisieren. Solange diese strukturelle Spannung ungelöst bleibt, wird sich das Problem immer wieder neu stellen.

Avv. Fabio Loscerbo
Rechtsanwalt – Lobbyist im EU-Transparenzregister
EU-Transparenzregister Nr. 280782895721-36

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