In den letzten Monaten hat sich innerhalb der Europäischen Union eine klare politische Linie herausgebildet: die Externalisierung der Migrationssteuerung durch die Einrichtung von sogenannten Return Hubs in Drittstaaten. Eine Koalition aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Dänemark und Griechenland treibt diese Strategie aktiv voran und prüft Abkommen mit Ländern wie Ruanda, Uganda und Tunesien. Das italienische Modell in Albanien hat gezeigt, dass ein Ansatz, der lange Zeit als politisch kaum umsetzbar galt, inzwischen konkrete Gestalt annimmt.
Für ein deutsches Publikum ist diese Debatte keineswegs neu. Sie fügt sich ein in eine lange Diskussion über Steuerung, Ordnung und Begrenzung von Migration sowie über die Vereinbarkeit von Effektivität und Rechtsstaatlichkeit. Gerade in Deutschland spielt die rechtliche Strukturierung migrationspolitischer Maßnahmen eine zentrale Rolle. Genau hier zeigt sich jedoch die entscheidende Schwäche des aktuellen europäischen Ansatzes.
Die Return Hubs sind ihrem Wesen nach reaktive Instrumente. Sie greifen erst dann ein, wenn die Situation bereits eskaliert ist, wenn eine Person keinen rechtmäßigen Aufenthalt mehr hat oder als ausreisepflichtig gilt. Mit anderen Worten: Sie verwalten das Scheitern, ohne dessen Ursachen zu adressieren.
Diese Herangehensweise offenbart drei zentrale Problembereiche.
Erstens ein strukturelles Defizit. Ohne ein vorgelagertes System zur Bewertung von Integration fehlt jede Differenzierung zwischen erfolgreichen und gescheiterten Integrationsverläufen. Das System reagiert pauschal, statt gezielt zu steuern.
Zweitens eine ökonomische und politische Fragilität. Return Hubs sind mit erheblichen Kosten verbunden und setzen stabile Kooperationen mit Drittstaaten voraus. Diese Abhängigkeit macht das Modell anfällig für geopolitische Veränderungen und langfristig schwer kalkulierbar.
Drittens – und aus deutscher Perspektive besonders relevant – ein rechtliches Risiko. Es besteht die konkrete Gefahr, dass solche Einrichtungen zu „rechtsfreien Räumen“ werden, in denen effektiver Rechtsschutz nur eingeschränkt gewährleistet ist. Im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere der Artikel 3 und 8, wirft dies erhebliche verfassungs- und europarechtliche Fragen auf.
Das eigentliche Problem liegt daher nicht in der Existenz von Return Hubs, sondern in ihrer fehlenden Einbettung in ein kohärentes rechtliches Gesamtsystem.
Sie beantworten die Frage des „Wie der Rückführung“, nicht aber die des „Wie der Vermeidung“.
Genau an diesem Punkt bietet das italienische Modell einen bislang unterschätzten Ansatz.
Mit dem Integrationsvertrag, eingeführt durch das Präsidialdekret vom 14. September 2011, Nummer 179, verfügt Italien über ein Instrument, das eine grundlegend andere Logik verfolgt. Der Aufenthaltsstatus wird nicht einmalig und statisch bewertet, sondern fortlaufend und dynamisch überprüft.
Maßgeblich sind dabei objektive Kriterien: Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse und die Einhaltung der Rechtsordnung. Diese Faktoren sind überprüfbar und ermöglichen eine kontinuierliche Bewertung des Integrationsprozesses.
Der Aufenthalt wird damit nicht als einmal gewährtes Recht verstanden, sondern als Ergebnis eines fortdauernden Integrationsprozesses.
Überträgt man dieses Modell auf die europäische Ebene, ergibt sich ein grundlegend anderer Ansatz. Return Hubs würden nicht mehr als Notfallinstrumente am Ende eines gescheiterten Systems fungieren, sondern als letzter Schritt eines transparenten und überprüfbaren Verfahrens.
Zugleich würde ein solcher Ansatz zentrale Kritikpunkte entschärfen. Durch klare und objektive Kriterien würde die Entscheidungsfindung nachvollziehbarer, rechtssicherer und weniger anfällig für Willkür.
Die deutsche Migrationsdebatte ist traditionell geprägt von der Suche nach einem Ausgleich zwischen Steuerung und Schutz. Was bislang fehlt, ist ein Mechanismus, der Integration nicht nur fordert, sondern auch systematisch überprüft.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied.
Ohne eine solche Überprüfung drohen die Return Hubs zu einem teuren, rechtlich angreifbaren und politisch instabilen Instrument zu werden.
Mit ihr hingegen können sie Teil einer konsistenten Strategie sein, die klar zwischen integrierten und nicht integrierten Personen unterscheidet.
Die eigentliche Herausforderung besteht daher nicht darin, Menschen außerhalb Europas unterzubringen.
Die eigentliche Herausforderung besteht darin, rechtlich verbindlich festzulegen, unter welchen Bedingungen ein Aufenthalt gerechtfertigt ist.
In diesem Kontext verdient der italienische Integrationsvertrag besondere Aufmerksamkeit – nicht nur als nationales Instrument, sondern als möglicher Referenzpunkt für die zukünftige europäische Migrationspolitik.
Avv. Fabio Loscerbo
Lobbyist – EU-Transparenzregister Nr. 280782895721-36
ORCID: https://orcid.org/0009-0004-7030-0428

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