Deutschland steht vor einem migrationspolitischen Widerspruch, der in den kommenden Jahren immer schwerer zu ignorieren sein wird: Das Land will Sozialausgaben begrenzen und irreguläre beziehungsweise nicht erfolgreiche Migration stärker kontrollieren, ist zugleich aber aufgrund seiner demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen.
Die Debatte um das Bürgergeld zeigt diesen Widerspruch besonders deutlich.
Am 11. August 2026 berichtete der Münchner Merkur über Aussagen des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund. Dieser hatte erklärt, Deutschland zahle mehr als 20 Milliarden Euro Bürgergeld an nichtdeutsche Staatsbürger. Nach dem vom Merkur zitierten Faktencheck des MDR ist die genannte Größenordnung rechnerisch im Wesentlichen zutreffend.
Diese Zahl ist politisch relevant. Sie beantwortet aber noch nicht die entscheidende Frage.
Denn aus der Staatsangehörigkeit eines Bürgergeldempfängers lässt sich allein weder dessen Integrationsgrad noch sein wirtschaftlicher Beitrag zur deutschen Gesellschaft ableiten. Ebenso wenig kann aus Sozialausgaben pauschal geschlossen werden, Zuwanderung sei volkswirtschaftlich ein Verlustgeschäft.
Gerade Sachsen-Anhalt zeigt warum.
Nach den vom Merkur veröffentlichten Angaben arbeiten dort knapp 70.000 Ausländerinnen und Ausländer sozialversicherungspflichtig. Das entspricht etwa neun Prozent aller Beschäftigten. Sozialministerin Petra Grimm-Benne weist darauf hin, dass die medizinische Versorgung des Landes ohne internationale Ärztinnen und Ärzte kaum aufrechterhalten werden könnte. Auch die Bundesagentur für Arbeit betont, dass der Arbeitsmarkt aufgrund der demografischen Entwicklung auf Zuwanderung angewiesen ist.
Damit wird die eigentliche migrationspolitische Frage sichtbar.
Deutschland muss sich nicht zwischen „Einwanderung“ und „keiner Einwanderung“ entscheiden.
Deutschland muss entscheiden, welche Einwanderung es braucht, wie Integration erfolgreich gestaltet werden kann und wie mit dauerhaft nicht gelingender Integration umzugehen ist.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert den ersten Teil dieser Aufgabe bereits eindeutig. Ausländische Fachkräfte seien für einen zukunftsfähigen deutschen Arbeitsmarkt unverzichtbar; Deutschland benötige mehr qualifizierte Einwanderung, um zukünftigen Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. Gleichzeitig bezeichnet das Ministerium Arbeit als eine wichtige Grundvoraussetzung für erfolgreiche Integration und gesellschaftliche Teilhabe.
Diese beiden Aussagen gehören zusammen.
Einwanderungspolitik darf nicht mit der Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels enden. Sie beginnt dort erst.
Nach fünf, zehn oder fünfzehn Jahren Aufenthalt muss eine moderne Migrationspolitik auch die Frage beantworten können, ob Integration tatsächlich stattgefunden hat.
Hat der Betroffene Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden? Verfügt er über ausreichende Deutschkenntnisse? Ist eine wirtschaftliche Selbstständigkeit erreicht worden? Besuchen die Kinder regelmäßig Schule und Ausbildung? Bestehen stabile soziale Bindungen? Werden Rechtsordnung und gesellschaftliche Grundregeln respektiert?
Diese Fragen sind weder fremdenfeindlich noch rechtswidrig.
Sie gehören zu einer staatlichen Integrationspolitik, die ihre eigenen Ergebnisse ernst nimmt.
Genau hier setzt das Konzept „Integration oder ReImmigration“ an.
Der Begriff „ReImmigration“ ist bewusst von dem in Deutschland politisch stark aufgeladenen Begriff der „Remigration“ zu unterscheiden.
ReImmigration bedeutet nicht die pauschale Rückführung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Sie bedeutet auch keine kollektive Bewertung von Bevölkerungsgruppen.
Der Ansatz geht von einer anderen Logik aus.
Ein Staat, der Einwanderung zulässt, muss Integration ermöglichen. Einwanderer wiederum müssen die reale Möglichkeit erhalten und grundsätzlich auch die Bereitschaft zeigen, Teil der aufnehmenden Gesellschaft zu werden.
Zwischen Einreise und dauerhaftem Aufenthalt sollte deshalb ein nachvollziehbarer Integrationsprozess stehen.
Dieser Prozess könnte anhand objektiver und rechtlich überprüfbarer Kriterien bewertet werden: Erwerbstätigkeit, wirtschaftliche Selbstständigkeit, Sprachkenntnisse, Schul- und Bildungsintegration der Kinder, Wohnstabilität, Beachtung der Rechtsordnung und gesellschaftliche Teilhabe.
Ein solcher Integrationsindex darf selbstverständlich kein automatischer Abschiebungsmechanismus sein.
Das deutsche Grundgesetz, das Unionsrecht, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Asylrecht sowie der Schutz von Ehe, Familie und Privatleben setzen klare rechtliche Grenzen. Individuelle Lebenssituationen müssen stets berücksichtigt werden.
Aber aus diesen rechtsstaatlichen Grenzen folgt nicht, dass der Staat auf jede Bewertung von Integration verzichten müsste.
Im Gegenteil.
Eine ernsthafte Integrationspolitik braucht Kriterien, Ziele und eine regelmäßige Überprüfung ihrer Ergebnisse.
Auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration verbindet in seinen Empfehlungen für die Legislaturperiode 2025–2029 mehrere Elemente, die häufig fälschlicherweise als Gegensätze behandelt werden. Migration soll effektiv gesteuert werden, um Fachkräfte zu gewinnen. Integration und Teilhabe sollen gefördert werden. Gleichzeitig sollen Rückführungen von Menschen ohne Schutzanspruch menschenrechtskonform und europäisch umgesetzt werden.
Das ist ein wichtiger Ausgangspunkt.
Eine rationale Migrationspolitik muss weder behaupten, jede Einwanderung sei automatisch eine Bereicherung, noch darf sie jeden Ausländer als wirtschaftliche Belastung betrachten.
Beides wird der Wirklichkeit nicht gerecht.
Ein ausländischer Arzt, eine Pflegekraft, ein Handwerker oder eine Unternehmerin, die seit Jahren in Deutschland arbeiten, Steuern und Sozialabgaben zahlen, Deutsch sprechen und deren Kinder hier zur Schule gehen, stellen migrationspolitisch eine völlig andere Realität dar als eine dauerhaft verfestigte Situation ohne wirtschaftliche Selbstständigkeit und gesellschaftliche Integration.
Wenn Politik diese Unterschiede nicht mehr benennen darf, verliert sie die Fähigkeit, Migration tatsächlich zu steuern.
Gerade die Bürgergeld-Debatte macht deshalb deutlich, dass Deutschland eine dritte Position zwischen zwei politischen Extremen braucht.
Auf der einen Seite steht die Vorstellung, Zuwanderung müsse grundsätzlich immer weiter erleichtert werden und Integration werde sich mit genügend Zeit weitgehend von selbst einstellen.
Auf der anderen Seite steht die Vorstellung, eine weitreichende „Remigration“ könne die strukturellen Probleme Deutschlands lösen.
Beides greift zu kurz.
Deutschland altert. Deutschland braucht Arbeitskräfte. Viele dieser Arbeitskräfte werden aus dem Ausland kommen müssen. Diese Realität lässt sich nicht durch politische Parolen beseitigen.
Aber gerade weil Deutschland Einwanderung braucht, muss es höhere Anforderungen an seine Integrationspolitik stellen.
Die entscheidende Frage der Zukunft lautet deshalb nicht: Wie viele Migranten leben in Deutschland?
Sie lautet: Wie viele Menschen, die nach Deutschland kommen, werden tatsächlich Teil Deutschlands?
Wenn diese Frage anhand transparenter, rechtsstaatlicher und überprüfbarer Kriterien beantwortet wird, könnte Deutschland von einer überwiegend quantitativen Migrationsdebatte zu einer qualitativen Einwanderungspolitik gelangen.
Das wäre weder „offene Grenzen“ noch „Remigration“.
Es wäre eine Politik der gesteuerten Einwanderung, überprüfbaren Integration und rechtsstaatlichen ReImmigration dort, wo eine dauerhafte Bleibeperspektive nicht besteht.
Vielleicht liegt genau darin der Ausweg aus dem deutschen Migrationsdilemma.
Avv. Fabio Loscerbo
Rechtsanwalt beim italienischen Kassationsgerichtshof
Eingetragen im Register der Interessenvertreter der italienischen Abgeordnetenkammer im Bereich Migration
Lobbyist – EU-Transparenzregister Nr. 280782895721-36
ORCID 0009-0004-7030-0428

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