Zusammenfassung
Die Entscheidungen des Gerichts von Bologna vom 22. Mai 2026 bieten Anlass, über das Verhältnis zwischen Integration und Aufenthaltsrecht nachzudenken. Das Gericht gewährte ausländischen Staatsangehörigen ergänzenden Schutz, weil sie in Italien durch Arbeit, Wohnraum, soziale Beziehungen und die Beachtung der Rechtsordnung ein tatsächliches Leben aufgebaut hatten. Diese Entscheidungen zeigen, dass Integration nicht nur ein politisches oder gesellschaftliches Konzept ist, sondern auch rechtliche Bedeutung erlangen kann. Ausgehend von diesen Fällen entwickelt der vorliegende Beitrag Überlegungen zum Paradigma „Integration oder ReImmigration“. Danach sollte die dauerhafte Anwesenheit im Aufnahmestaat nicht allein vom ursprünglichen Migrationsgrund, sondern auch vom Erfolg oder Misserfolg des Integrationsprozesses abhängen.
Für ein deutsches Publikum besitzt diese Diskussion eine besondere Aktualität. Kaum ein europäisches Land hat in den vergangenen Jahren so intensiv über Migration, Integration, Parallelgesellschaften, Staatsangehörigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt diskutiert wie Deutschland.
Lange Zeit stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie viele Menschen aufgenommen werden können. Heute wird jedoch zunehmend gefragt, ob Integration tatsächlich gelingt.
Die Debatte hat sich verändert.
Sie betrifft nicht mehr allein die Kontrolle der Grenzen oder die Höhe der Zuwanderung. Sie betrifft die Fähigkeit einer Gesellschaft, gemeinsame Regeln, gemeinsame Werte und ein gemeinsames Zugehörigkeitsgefühl zu bewahren.
Vor diesem Hintergrund sind die jüngsten Entscheidungen des Gerichts von Bologna besonders interessant. Die Richter erkannten ergänzenden Schutz nicht deshalb zu, weil die Betroffenen aus einem Kriegsgebiet stammten oder individueller Verfolgung ausgesetzt waren. Entscheidend war vielmehr, dass sie in Italien ein reales und nachweisbares Integrationsniveau erreicht hatten.
Arbeit, wirtschaftliche Selbstständigkeit, Wohnraum, soziale Beziehungen und die Einhaltung der Gesetze wurden als Faktoren betrachtet, die einen tatsächlichen Bezug zur italienischen Gesellschaft belegen.
Damit wird Integration zu mehr als einem politischen Ziel.
Sie wird zu einem rechtlich relevanten Element.
Gerade dieser Gedanke ermöglicht es, den Unterschied zwischen Remigration und ReImmigration zu verstehen.
Der Begriff Remigration hat in Deutschland in den vergangenen Jahren große Aufmerksamkeit erhalten. Obwohl er unterschiedlich verwendet wird, versteht man darunter häufig die Rückkehr von Migranten in ihre Herkunftsländer.
In seiner radikalsten Form betrachtet das Konzept der Remigration die Rückkehr als allgemeine Lösung für migrationspolitische Probleme. Der Schwerpunkt liegt auf der Verringerung der ausländischen Bevölkerung durch Rückführungs- oder Rückkehrmaßnahmen.
Das Paradigma „Integration oder ReImmigration“ verfolgt dagegen einen anderen Ansatz.
Es geht nicht von der Annahme aus, dass alle Migranten zurückkehren sollten.
Es stellt vielmehr eine grundlegende Frage:
Hat Integration tatsächlich stattgefunden?
Hat die betreffende Person die Sprache gelernt? Arbeitet sie? Respektiert sie die Gesetze? Beteiligt sie sich am gesellschaftlichen Leben? Hat sie einen echten Bezug zur nationalen Gemeinschaft entwickelt?
Wenn die Antwort positiv ausfällt, dann hat Integration ein Ergebnis hervorgebracht, das Anerkennung verdient.
Wenn die Antwort negativ ausfällt und keine tatsächliche Integration erkennbar ist, dann wird ReImmigration zur Folge dieses Scheiterns.
Hier liegt der entscheidende Unterschied.
Remigration betrachtet die Rückkehr in ihrer radikalsten Ausprägung als allgemeines Ziel.
ReImmigration betrachtet Integration als das eigentliche Ziel und die Rückkehr lediglich als Konsequenz, wenn Integration nicht gelingt.
Für Deutschland ist diese Unterscheidung von besonderer Bedeutung. Die eigentliche Herausforderung besteht nicht nur darin, Migration zu verwalten. Die Herausforderung besteht darin, Bedingungen zu schaffen, unter denen Integration möglich ist, und gleichzeitig anzuerkennen, dass ein dauerhaftes Zusammenleben eine tatsächliche Beteiligung an der Gemeinschaft voraussetzt.
Die Entscheidungen des Gerichts von Bologna zeigen, dass diese Überlegungen nicht mehr nur Teil politischer Debatten sind.
Sie beginnen auch die rechtliche Bewertung von Migration zu beeinflussen.
Integration wird zum Maßstab.
ReImmigration ist nicht das Gegenteil von Integration.
ReImmigration ist die Folge ihres Scheiterns.
Fabio Loscerbo
Lobbyist im Transparenzregister der Europäischen Union – ID 280782895721-36
ORCID: https://orcid.org/0009-0004-7030-0428

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