Der italienische Kassationsgerichtshof sagt: Integration muss bei Abschiebungen berücksichtigt werden

Willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts „Integration oder ReImmigration“.
Ich bin Rechtsanwalt Fabio Loscerbo und heute sprechen wir über eine sehr wichtige Entscheidung des italienischen Kassationsgerichtshofs, die auch für Deutschland und die gesamte europäische Migrationsdebatte interessant ist.

Es geht um den Beschluss Nummer 13955 vom 13. Mai 2026.

Die zentrale Frage dieser Entscheidung lautet: Darf ein Staat allein aufgrund eines formalen Aufenthaltsstatus abschieben, oder muss er auch den tatsächlichen Integrationsgrad einer Person berücksichtigen?

Der Fall betraf einen albanischen Staatsangehörigen, gegen den in Italien eine sofortige Abschiebung angeordnet worden war. Zuvor hatte er jedoch offiziell sogenannten „komplementären Schutz“ beantragt.

Für ein deutsches Publikum ist wichtig zu verstehen, dass dieser Begriff nicht exakt dem klassischen Asylrecht entspricht.

Im italienischen Recht handelt es sich um eine Schutzform, bei der Gerichte auch das Privatleben, familiäre Bindungen, berufliche Integration und die soziale Verwurzelung einer Person berücksichtigen können.

Das erstinstanzliche Gericht hatte den Betroffenen im Wesentlichen nur als „irregulären Migranten“ betrachtet.

Der italienische Kassationsgerichtshof sah das jedoch anders.

Das Gericht erklärte, dass Richter vor einer Abschiebung auch prüfen müssen, ob familiäre Beziehungen, Arbeit, gesellschaftliche Integration und das tatsächliche Leben der Person in Italien rechtliche Hindernisse gegen die Rückführung darstellen können.

Und genau das macht diese Entscheidung so wichtig.

Denn das Gericht lehnt zwei extreme Positionen ab.

Einerseits unterstützt es nicht die Idee völlig offener Grenzen oder eines automatischen Bleiberechts.

Andererseits lehnt es aber auch eine rein mechanische Abschiebungspolitik ab, die ausschließlich auf Verwaltungsstatus und Dokumente reduziert wird.

Der Kassationsgerichtshof deutet vielmehr auf einen dritten Ansatz hin: Staaten sollten zwischen Personen unterscheiden, die sich tatsächlich integriert haben, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist.

Und genau das ist der Kern des Paradigmas „Integration oder ReImmigration“.

Die Grundidee lautet: Integration muss zählen.

Nicht als politischer Slogan, sondern als konkretes rechtliches und gesellschaftliches Kriterium.

Arbeit zählt.
Respekt vor den Regeln zählt.
Familiäre Integration zählt.
Gesellschaftliche Teilhabe zählt.

Diese italienische Entscheidung zeigt, dass Integration in Europa zunehmend nicht nur ein politisches oder kulturelles Thema ist, sondern immer mehr zu einem juristisch relevanten Faktor wird.

Vielen Dank, dass Sie diese Folge von „Integration oder ReImmigration“ gehört haben.

Ich bin Rechtsanwalt Fabio Loscerbo und wir hören uns in der nächsten Folge wieder.

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