Deutschland kann Integration nicht verlangen und zugleich Sprachkurse rationieren

Deutschland kann Integration nicht verlangen und zugleich Sprachkurse rationieren

Deutschland hat in den vergangenen Jahren zu Recht begonnen, Integration stärker als überprüfbaren Prozess und nicht als bloße Folge des Aufenthalts zu verstehen. Sprachkenntnisse, Orientierung in der Rechtsordnung, wirtschaftliche Eigenständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe sind keine Nebensachen, sondern Voraussetzungen dafür, dass Einwanderung dauerhaft funktionieren kann. Gerade deshalb entsteht jedoch ein politischer Widerspruch, wenn der Staat von Zugewanderten Integration erwartet, den Zugang zu einem seiner wichtigsten Integrationsinstrumente aber zugleich von kurzfristigen Haushaltsentscheidungen abhängig macht.

Am 9. Februar 2026 stoppte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zunächst die freiwilligen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG. Betroffen waren insbesondere Personengruppen, die keinen unmittelbaren gesetzlichen Teilnahmeanspruch hatten. Seit dem 1. August 2026 hat das BAMF die Zulassung für bestimmte Gruppen wieder geöffnet; nach der geänderten Integrationskursverordnung werden unter anderem Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sowie bestimmte deutsche und unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigte Personen mit Arbeitsmarktbezug vorrangig berücksichtigt. Die Kursinfrastruktur bleibt damit nicht nur migrationspolitisch, sondern sichtbar auch haushaltspolitisch gesteuert.

Eine Priorisierung ist als solche nicht illegitim. Ein Staat darf knappe Mittel dort einsetzen, wo ein dauerhafter Aufenthalt wahrscheinlich ist oder wo Sprachförderung unmittelbar den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung ermöglicht. Problematisch wird es jedoch, wenn Integration einerseits als Pflicht und Maßstab für eine langfristige gesellschaftliche Zugehörigkeit bezeichnet wird, andererseits aber der Zugang zu Sprache und Orientierung nicht verlässlich planbar ist. Wer Integration fordert, muss auch die institutionellen Voraussetzungen schaffen, unter denen sie tatsächlich verlangt werden kann.

Der Ansatz „Integrazione o ReImmigrazione“ versteht Integration deshalb weder als moralische Erwartung noch als abstraktes politisches Bekenntnis, sondern als überprüfbaren individuellen Prozess. Sprachkenntnisse gehören dazu, reichen aber allein nicht aus. Ebenso relevant sind die Stabilität der Erwerbsbiografie, die Fähigkeit zur eigenständigen Lebensführung, die Einhaltung der Rechtsordnung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, die schulische und familiäre Einbindung sowie die Bereitschaft, die grundlegenden Regeln des Aufnahmestaates anzuerkennen. Eine solche Bewertung kann jedoch nur legitim sein, wenn der Staat zuvor realistische Möglichkeiten geschaffen hat, diese Anforderungen zu erfüllen.

Gerade hier sollte Deutschland eine rein ökonomische Sicht auf Integration vermeiden. Es ist nachvollziehbar, Sprachförderung mit Arbeitsmarktchancen zu verbinden. Integration darf aber nicht auf die Frage reduziert werden, ob jemand kurzfristig als Arbeitskraft benötigt wird. Eine Gesellschaft hat auch ein Interesse daran, dass Menschen, die auf absehbare Zeit rechtmäßig im Land leben, Behörden verstehen, mit Schulen kommunizieren können, ihre Rechte und Pflichten kennen und nicht dauerhaft in sprachlicher Abhängigkeit bleiben. Fehlende Sprachförderung erzeugt nicht weniger Staat, sondern häufig mehr Verwaltung, mehr Abhängigkeit und mehr soziale Distanz.

Das bedeutet umgekehrt nicht, dass Integrationspolitik jede aufenthaltsrechtliche Unterscheidung aufheben sollte. Ein funktionierender Migrationsstaat muss zugleich schneller über Schutz- und Aufenthaltsrechte entscheiden und Rückkehrentscheidungen nach Abschluss aller rechtsstaatlichen Verfahren tatsächlich vollziehen können. Integration und Rückkehrpolitik sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben staatlichen Steuerungsverantwortung. Wer voraussichtlich bleiben wird, sollte früh und verbindlich integriert werden; wer nach einer individuellen und gerichtsfesten Entscheidung kein Aufenthaltsrecht mehr besitzt, muss mit einem funktionierenden Rückkehrsystem rechnen.

Für Deutschland wäre deshalb ein verlässliches mehrjähriges Finanzierungssystem für Integrations- und Sprachkurse sinnvoller als kurzfristige Zulassungsstopps und nachträgliche Teilöffnungen. Gleichzeitig sollte der Staat die Ergebnisse transparenter messen: Wartezeiten auf Kurse, tatsächlicher Spracherwerb, Übergang in Beschäftigung oder Ausbildung, Abbruchquoten und die Entwicklung der gesellschaftlichen Selbstständigkeit sollten regelmäßig veröffentlicht werden. Nicht die Zahl der finanzierten Kursplätze, sondern die erreichte Integration muss zum politischen Maßstab werden.

Ein moderner Einwanderungsstaat kann strengere Anforderungen an Integration stellen. Er darf Integration aber nicht gleichzeitig zu einer Ressource machen, die je nach Haushaltslage verfügbar oder nicht verfügbar ist. Deutschland sollte deshalb einen einfachen Grundsatz akzeptieren: Ein Staat, der Integration verbindlich erwartet, muss einen verlässlichen Weg zur Integration anbieten – und darf anschließend auch verbindliche Ergebnisse verlangen.

Avv. Fabio Loscerbo

Avvocato Cassazionista

Iscritto nel Registro dei rappresentanti di interessi della Camera dei deputati in materia di Immigrazione

Lobbista registrato presso il Registro per la Trasparenza dell’Unione europea n. 280782895721-36 in materia di Migrazione e Asilo

ORCID: 0009-0004-7030-0428

Articolo redatto con l’ausilio di strumenti di AI, sotto la direzione, revisione e responsabilità editoriale dell’autore.

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