Die Bundesregierung hat dem Bundestag am 17. August 2026 neue Zahlen zu Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen vorgelegt. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 9.663 Abschiebungen vollzogen. Gleichzeitig verließen 9.276 Personen Deutschland über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP freiwillig mit finanzieller Unterstützung. Hinzu kommt eine Zahl, die für die praktische Leistungsfähigkeit des Systems besonders aufschlussreich ist: 734 Abschiebungen wurden während oder nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen, darunter 111 Dublin-Überstellungen. Diese Daten zeigen Fortschritt, aber auch eine strukturelle Schwäche: Deutschland verfügt über Instrumente zur Aufenthaltsbeendigung, doch ihre Wirkung bleibt zu oft von komplizierten Verfahren, fehlenden Dokumenten, operativen Brüchen und unklaren Zuständigkeiten abhängig.
Die deutsche Debatte wird häufig auf eine einfache Alternative reduziert: entweder mehr Abschiebungen oder weniger Abschiebungen. Das ist die falsche Frage. Ein Rechtsstaat muss vollziehbare Ausreisepflichten grundsätzlich durchsetzen können. Ebenso muss er sicherstellen, dass niemand abgeschoben wird, solange ein Schutzanspruch, eine gerichtliche Sperre oder ein sonstiges rechtliches Hindernis besteht. Entscheidend ist deshalb nicht die politische Lautstärke einer Rückführungspolitik, sondern ihre rechtliche und administrative Qualität. Ein funktionierendes System erkennt früh, wer bleiben darf, wer tatsächlich integriert ist und wer nach Abschluss aller Verfahren keinen rechtmäßigen Aufenthaltsgrund mehr besitzt.
Genau hier setzt das Paradigma „Integrazione o ReImmigrazione“ an. Es unterscheidet nicht pauschal nach Herkunft, Nationalität oder politischer Zuschreibung, sondern nach rechtlichem Status, individuellem Verhalten und tatsächlicher Integration. Wer rechtmäßig in Deutschland lebt, arbeitet, Sprache erwirbt, seine Familie versorgt und sich dauerhaft in die Gesellschaft einfügt, sollte eine verlässliche Perspektive erhalten. Wer dagegen nach einem rechtsstaatlichen Verfahren keinen Schutz- oder Aufenthaltsgrund hat, muss damit rechnen, dass die Rückkehrentscheidung auch tatsächlich umgesetzt wird. Das ist keine kollektive Remigration, sondern die individualisierte Konsequenz einer regelgebundenen Migrationsordnung.
Die 9.276 geförderten freiwilligen Ausreisen zeigen zugleich, dass Rückkehr nicht ausschließlich mit Zwang organisiert werden muss. Freiwillige Rückkehr kann schneller, kostengünstiger und weniger konfliktbeladen sein als eine zwangsweise Abschiebung. Sie funktioniert aber nur, wenn Beratung, Rückkehrhilfen und Reintegration mit klaren Fristen und glaubwürdiger Durchsetzung verbunden werden. Ein System, das freiwillige Rückkehr anbietet, aber nach Ablauf aller Fristen keine Konsequenz kennt, verliert seine Steuerungswirkung. Umgekehrt ist eine Politik, die ausschließlich auf Zwang setzt, administrativ teuer und gesellschaftlich konfliktträchtig.
Besonders ernst genommen werden müssen die 734 abgebrochenen Abschiebungen. Nicht jeder Abbruch ist ein Behördenversagen: gesundheitliche Gründe, neue gerichtliche Entscheidungen oder konkrete Schutzfragen können eine Maßnahme rechtmäßig stoppen. Gerade deshalb sollte jeder gescheiterte Vollzug systematisch ausgewertet werden. Bund und Länder brauchen eine einheitliche Rückführungssteuerung, in der Identität, Reisedokumente, rechtliche Hindernisse, gesundheitliche Faktoren und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten frühzeitig geklärt werden. Ein zentrales Element des Paradigmas ist deshalb ein verlässliches Identitäts- und Dokumentenmanagement: Der Staat darf die Frage, ob eine Rückkehr praktisch möglich ist, nicht erst am Tag des Abflugs beantworten.
Auch die Europäische Union spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Ein Teil der deutschen Rückführungen führt in andere EU-Staaten, und unter dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem bleiben Überstellungen und Verantwortungsregeln ein zentraler Bestandteil der europäischen Ordnung. Eine europäische Migrationspolitik ist nur glaubwürdig, wenn Verantwortung tatsächlich wahrgenommen wird. Deutschland darf seine Probleme nicht auf Italien, Griechenland oder andere Außengrenzstaaten verlagern; zugleich dürfen diese Staaten gemeinsame Zuständigkeitsregeln nicht faktisch leerlaufen lassen. Die EU muss praktische Kooperation bei Identifizierung, Dokumentenbeschaffung, Rückübernahme und Transfers ermöglichen, statt sich in Verfahren zu erschöpfen, deren Vollzug am Ende niemand garantiert.
Für Deutschland lautet die eigentliche Herausforderung daher nicht, möglichst hohe Abschiebezahlen zu produzieren. Es geht darum, eine Migrationsordnung zu schaffen, die Integration belohnt, Rechtsklarheit herstellt und Rückkehr tatsächlich vollziehbar macht. Das Paradigma „Integrazione o ReImmigrazione“ bietet dafür eine klare Logik: rechtmäßiger Aufenthalt plus überprüfbare Integration führen zu Stabilität; fehlender Aufenthaltsgrund nach rechtsstaatlicher Prüfung führt zu einer realen Rückkehrperspektive; Herkunftsstaaten und europäische Partner werden in die Verantwortung einbezogen. Ein moderner Staat muss beides können: Menschen integrieren, die bleiben dürfen, und Entscheidungen durchsetzen, wenn der Aufenthalt rechtlich beendet ist.
Avv. Fabio Loscerbo
Avvocato Cassazionista
Iscritto nel Registro dei rappresentanti di interessi della Camera dei deputati in materia di Immigrazione
Lobbista registrato presso il Registro per la Trasparenza dell’Unione europea n. 280782895721-36 in materia di Migrazione e Asilo
ORCID: 0009-0004-7030-0428