Brexit und Migration: Ist das Vereinigte Königreich zehn Jahre später wirklich freier?

Für viele Deutsche wurde der Brexit als ein historisches Experiment betrachtet. Zum ersten Mal verließ ein Mitgliedstaat die Europäische Union mit dem erklärten Ziel, nationale Souveränität zurückzugewinnen und die Kontrolle über zentrale politische Entscheidungen wieder vollständig in die eigenen Hände zu nehmen. Einer der wichtigsten Punkte dieser Debatte war die Migration.

Die Befürworter des Brexit argumentierten, dass das Vereinigte Königreich nur außerhalb der Europäischen Union in der Lage sein würde, seine Einwanderungspolitik eigenständig zu gestalten und selbst zu entscheiden, wer in das Land einreisen und dort leben darf.

Zehn Jahre nach dem Referendum vom 23. Juni 2016 stellt sich daher eine interessante Frage: Hat die zurückgewonnene Souveränität tatsächlich die migrationspolitischen Probleme Großbritanniens gelöst?

Aus rechtlicher Sicht lautet die Antwort zunächst eindeutig. Das Vereinigte Königreich verfügt heute über deutlich mehr Handlungsspielraum als zu Zeiten seiner EU-Mitgliedschaft. Die britische Regierung bestimmt selbst über Visa, Aufenthaltsregelungen und Einwanderungsvoraussetzungen. Die Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gilt für Großbritannien nicht mehr.

In diesem Sinne hat der Brexit sein zentrales Ziel erreicht.

Doch die politische Realität ist komplexer.

Migration bleibt weiterhin eines der wichtigsten Themen der britischen Innenpolitik. Die Überquerungen des Ärmelkanals durch irreguläre Migranten sorgen regelmäßig für öffentliche Debatten. Asylverfahren stehen im Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen. Rückführungen und Abschiebungen sind häufig rechtlich und praktisch schwierig umzusetzen. Gleichzeitig benötigt die britische Wirtschaft in zahlreichen Bereichen weiterhin ausländische Arbeitskräfte.

Die britische Erfahrung zeigt daher eine wichtige Erkenntnis: Grenzkontrolle und Migrationssteuerung sind nicht dasselbe.

Ein Staat kann die vollständige Kontrolle über seine Grenzen zurückgewinnen und dennoch weiterhin mit migrationspolitischen Herausforderungen konfrontiert sein. Denn Migration endet nicht mit dem Grenzübertritt. Sie setzt sich fort in den Fragen der Integration, der sozialen Teilhabe, der Sprache, der Arbeit und der Zugehörigkeit zur nationalen Gemeinschaft.

Genau an diesem Punkt wird die Debatte besonders interessant.

In vielen europäischen Ländern konzentriert sich die politische Diskussion vor allem auf die Frage, wer einreisen darf. Deutlich seltener wird darüber gesprochen, wie Integration gemessen werden kann und welche Erwartungen eine Gesellschaft an diejenigen stellen darf, die dauerhaft in ihrem Staatsgebiet leben möchten.

Dabei liegt gerade hier der Schlüssel zu einer langfristig funktionierenden Migrationspolitik.

Aus meiner Sicht sollte die Diskussion nicht ausschließlich um Grenzkontrollen geführt werden. Grenzkontrollen sind notwendig. Souveränität ist wichtig. Doch diese Instrumente allein reichen nicht aus. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Staat über objektive Kriterien verfügt, um den Integrationsprozess zu bewerten.

Arbeit, Sprachkenntnisse und die Achtung der rechtlichen und verfassungsmäßigen Ordnung stellen dabei zentrale Elemente dar. Sie ermöglichen eine nachvollziehbare Bewertung der Frage, ob eine Person tatsächlich Teil der nationalen Gemeinschaft geworden ist.

Die britische Erfahrung nach dem Brexit macht deutlich, dass Souveränität zwar ein notwendiges Instrument sein kann, aber keine automatische Lösung darstellt. Ein Staat kann seine Grenzen kontrollieren und dennoch Schwierigkeiten haben, Migration wirksam zu steuern, wenn er keine klare Vorstellung davon besitzt, was Integration bedeutet und welche Konsequenzen aus einer erfolgreichen oder gescheiterten Integration folgen sollen.

Zehn Jahre nach dem Brexit lautet die wichtigste Lehre daher möglicherweise: Die eigentliche Herausforderung besteht nicht nur darin zu entscheiden, wer einreisen darf. Die größere Herausforderung besteht darin, auf transparente und überprüfbare Weise festzulegen, wer dauerhaft Teil der nationalen Gemeinschaft werden kann und unter welchen Bedingungen dies geschehen soll.

Avv. Fabio Loscerbo

Lobbyist im Transparenzregister der Europäischen Union (ID 280782895721-36)

ORCID: https://orcid.org/0009-0004-7030-0428

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