In den letzten Jahren hat der Begriff Remigration im europäischen Migrationsdiskurs zunehmend Aufmerksamkeit erlangt. Besonders in deutschsprachigen Ländern wird er intensiv diskutiert. Der Begriff ist eng mit dem österreichischen Aktivisten Martin Sellner verbunden, einer zentralen Figur der identitären Bewegung und ehemaligem Leiter der Identitäre Bewegung Österreich.
Sellner hat seine Ideen vor allem in dem Buch Remigration: A Proposal formuliert, in dem er eine strategische Antwort auf die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen vorschlägt, die nach seiner Auffassung durch die Migration der letzten Jahrzehnte in Europa entstanden sind.
Für ein deutsches Publikum ist diese Debatte besonders relevant. Deutschland steht seit Jahren im Zentrum der europäischen Migrationspolitik, insbesondere seit der sogenannten „Flüchtlingskrise“ von 2015. Fragen nach Integration, sozialem Zusammenhalt und staatlicher Steuerung von Migration prägen weiterhin den politischen und gesellschaftlichen Diskurs.
Die Theorie der Remigration versucht auf diese Fragen eine radikale Antwort zu geben. Nach Sellners Konzept beschränkt sich Remigration nicht nur auf die Rückführung irregulärer Migranten. Vielmehr versteht er darunter ein umfassendes politisches Projekt, das darauf abzielt, die demografischen Folgen der Masseneinwanderung teilweise rückgängig zu machen.
Dieses Projekt umfasst mehrere Elemente: eine deutlich strengere Kontrolle der Außengrenzen, eine Neubewertung bestehender Aufenthaltsrechte und Programme zur Rückführung von Migranten, die nach dieser Theorie als nicht ausreichend assimiliert gelten.
Der Kern dieser Argumentation ist kultureller Natur. Sellner geht davon aus, dass europäische Gesellschaften durch Migration aus Regionen mit anderen religiösen, sprachlichen und sozialen Traditionen tiefgreifend verändert werden. Remigration wird in diesem Kontext als Instrument verstanden, um das historische kulturelle Gleichgewicht der europäischen Nationen wiederherzustellen.
Gerade in Deutschland stößt ein solcher Ansatz jedoch auf erhebliche rechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen. Das deutsche Rechtssystem basiert auf starken Garantien für Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus ist Deutschland Teil eines komplexen europäischen Rechtsrahmens, der sowohl durch die European Union als auch durch Institutionen wie den Council of Europe geprägt ist.
Diese Rechtsordnung schützt unter anderem das Familienleben, die Gleichbehandlung sowie die rechtliche Stabilität eines einmal erlangten Aufenthaltsstatus. Daher wirft jede politische Strategie, die eine großflächige Rückführung von langfristig ansässigen Migranten vorsieht, erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen auf.
Vor diesem Hintergrund ist im italienischen juristischen Diskurs ein anderes Konzept entstanden: das Paradigma „Integration oder ReImmigration“.
Dieses Paradigma betrachtet Migration nicht primär als kulturelles oder identitäres Problem, sondern als eine Frage der staatlichen Steuerung und des Rechts.
Der zentrale Gedanke lautet: Integration muss zu einer überprüfbaren Voraussetzung für den dauerhaften Aufenthalt werden.
Nach diesem Ansatz wird nicht die Herkunft einer Person bewertet, sondern ihre tatsächliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben des Aufnahmelandes. Integration zeigt sich in konkreten Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Kenntnis der Sprache und Respekt gegenüber der Rechtsordnung.
Wenn Integration stattfindet, hat der Staat ein klares Interesse daran, den Aufenthaltsstatus zu stabilisieren, beispielsweise durch reguläre Aufenthaltstitel oder Formen des ergänzenden Schutzes.
Wenn Integration jedoch nicht gelingt, muss das Rechtssystem geordnete Verfahren für die Rückkehr in das Herkunftsland vorsehen. Dieser Prozess wird im Paradigma als ReImmigration bezeichnet.
Dabei handelt es sich nicht um ein identitäres oder ethnisches Konzept. ReImmigration ist vielmehr als rechtliches Instrument zur Steuerung von Migration gedacht, das in Fällen angewendet wird, in denen Integration objektiv nicht erreicht wird.
Der Unterschied zwischen den beiden Ansätzen ist daher grundlegend.
Die Theorie der Remigration konzentriert sich vor allem auf Fragen der kulturellen Identität und der demografischen Entwicklung. Das Paradigma Integration oder ReImmigration hingegen stellt die individuelle Integration als entscheidendes rechtliches Kriterium in den Mittelpunkt.
Mit anderen Worten: Nicht Herkunft oder Religion sind entscheidend, sondern die Frage, ob eine Person zu einem aktiven und gesetzestreuen Mitglied der Gesellschaft geworden ist.
Gerade für Deutschland, das seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland ist, könnte diese Perspektive eine wichtige Rolle spielen. Die zentrale Herausforderung besteht nicht nur darin, Migration zu begrenzen oder zu fördern, sondern darin, Integration tatsächlich messbar und politisch steuerbar zu machen.
Solange diese Frage nicht klar beantwortet wird, wird die europäische Migrationspolitik weiterhin zwischen zwei Extremen schwanken: zwischen Systemen, die Migration zulassen, ohne Integration effektiv zu steuern, und radikalen Vorschlägen, die mit den Grundprinzipien des Rechtsstaats kollidieren können.
Das Paradigma Integration oder ReImmigration versucht daher, einen dritten Weg zu formulieren: ein Modell, das Migration ermöglicht, aber gleichzeitig klare rechtliche Erwartungen an Integration stellt und im Falle ihres Scheiterns geordnete Rückkehrmechanismen vorsieht.
Avv. Fabio Loscerbo
Lobbista registrato presso il Registro per la Trasparenza dell’Unione Europea – ID 280782895721-36
ORCID: https://orcid.org/0009-0004-7030-0428

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