Wenn ein amerikanischer Außenminister auf der Münchner Sicherheitskonferenz spricht, dann geht es nie nur um Diplomatie. Es geht um strategische Orientierung. Die Rede von Marco Rubio im Jahr 2026 muss daher als Signal eines sich verändernden internationalen Systems verstanden werden. Nicht als kurzfristige politische Erklärung, sondern als Hinweis auf eine neue Weltordnung, in der Fragen der Migration unmittelbar mit Fragen von Sicherheit, Souveränität und gesellschaftlicher Stabilität verbunden sind.
Für ein deutsches und europäisches Publikum ist dieser Punkt entscheidend. Migration ist heute nicht mehr nur ein soziales oder humanitäres Thema. Sie ist Teil der geopolitischen Realität, die Europa und Deutschland gleichermaßen betrifft.
Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union und insbesondere Deutschland stehen vor denselben strukturellen Herausforderungen: demografischer Druck, Instabilität in Nachbarregionen, Grenzen eines internationalen Systems, das nach 1945 entstanden ist. Rubios Rede zeigt, dass die westlichen Staaten sich in Richtung eines Systems bewegen, in dem nationale Verantwortung wieder stärker betont wird, ohne die rechtlichen Verpflichtungen aufzugeben.
Hier liegt die juristische Besonderheit Europas.
Das europäische Migrationsrecht funktioniert innerhalb eines mehrstufigen Systems: internationales Flüchtlingsrecht, Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Recht. Staaten können ihre Grenzen kontrollieren, aber sie bleiben an individuelle Grundrechte gebunden.
Deshalb ist eine klare Unterscheidung notwendig.
Der internationale Schutz umfasst den Flüchtlingsstatus und den subsidiären Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und dem EU-Recht. Diese Formen des Schutzes bleiben unverzichtbare Grundlagen des Rechtsstaats.
Daneben existieren in einigen europäischen Rechtsordnungen ergänzende Schutzformen. In Italien ist dies der sogenannte ergänzende Schutz nach Artikel 19 des Einwanderungsgesetzes, der greift, wenn eine Abschiebung zu einer konkreten Verletzung von Grundrechten führen würde, auch wenn die Voraussetzungen des internationalen Schutzes nicht erfüllt sind. Vergleichbare Überlegungen finden sich auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
In einer sich wandelnden Weltordnung wird diese Ebene besonders wichtig. Sie erlaubt es dem Staat, Migration realistisch zu steuern und gleichzeitig individuelle Rechte zu schützen. Sie trennt echte Schutzbedürftigkeit von ungeordneten Migrationsbewegungen.
Vor diesem Hintergrund habe ich seit 2023 ein Konzept entwickelt, das ich „Integration oder ReImmigration“ nenne.
Die europäische Debatte war lange zwischen zwei unrealistischen Positionen gefangen: vollständige Öffnung oder totale Abschottung. Keine von beiden funktioniert. Eine tragfähige Politik muss auf überprüfbaren Kriterien beruhen – Arbeit, Sprache, Respekt vor den Gesetzen. Wer sich integriert, muss bleiben können. Wer sich nicht integriert und keinen Schutzbedarf hat, muss in sein Herkunftsland zurückkehren.
Das bedeutet nicht, das Asylrecht abzuschaffen. Es bedeutet, Migration verantwortungsvoll zu ordnen.
Die Rede von Marco Rubio in München hat keine Details des europäischen Rechts behandelt, aber sie kündigt ein politisches Klima an, das auch Deutschland betreffen wird. Verwaltungsverfahren werden strenger, Integrationsnachweise wichtiger, gerichtliche Verfahren zentraler. Das sehen wir bereits heute in vielen europäischen Staaten.
Für Deutschland ergibt sich daraus eine klare Lehre. Migrationspolitik kann nicht allein ideologisch geführt werden. Sie muss Souveränität, Grundrechte und reale Integration miteinander verbinden. Nur so bleibt der Rechtsstaat glaubwürdig.
Die entstehende Weltordnung wird die Menschenrechte nicht abschaffen. Sie wird ihre Anwendung anspruchsvoller machen. In diesem Zusammenhang sind ergänzender Schutz und das Paradigma „Integration oder ReImmigration“ keine politischen Schlagworte, sondern juristische Instrumente, um Migration in einem neuen globalen Kontext verantwortungsvoll zu gestalten.
Avv. Fabio Loscerbo
Lobbyist – EU-Transparenzregister Nr. 280782895721-36
Rechtsanwaltskanzlei in Bologna, Via Ermete Zacconi 3/A, Italien

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