Integration oder ReImmigrazione: ein rechtsstaatliches Paradigma jenseits der deutschen „Remigration“ und des ökonomistischen Ansatzes

Das Paradigma „Integration oder ReImmigrazione“ ist weder ein politischer Slogan noch eine ideologische Provokation. Es handelt sich um ein rechtsstaatlich fundiertes Konzept, das auf eine strukturelle Schwäche der europäischen Migrationspolitik reagiert: die Reduzierung von Migration auf eine rein ökonomische Frage, bei gleichzeitiger Entleerung des Integrationsbegriffs.

Über Jahre hinweg wurde der Aufenthalt von Ausländern vor allem mit ihrer Funktion auf dem Arbeitsmarkt legitimiert. Solange gearbeitet wird, wird der Aufenthalt toleriert; fällt die Erwerbstätigkeit weg, gerät der rechtliche Status ins Wanken. In diesem Modell ersetzt Arbeit die Integration, anstatt sie zu belegen. Die Folgen sind bekannt: rechtliche Unsicherheit, soziale Spannungen und ein Staat, der Regeln formuliert, aber immer seltener durchsetzt.

Das Paradigma Integration oder ReImmigrazione setzt an einem anderen Punkt an. Integration ist keine ökonomische Funktion, sondern eine rechtliche und gesellschaftliche Verpflichtung. Erwerbstätigkeit bleibt wichtig, aber sie ist lediglich ein Indikator für Integration, nicht deren rechtliche Grundlage. Sprachkenntnisse, Rechtsbefolgung, gesellschaftliches Verhalten und Loyalität gegenüber der staatlichen Ordnung sind ebenso maßgeblich.

Gerade aus deutscher Perspektive ist die klare Abgrenzung zur sogenannten „Remigration“ zentral. Der Begriff wird im deutschen Diskurs häufig kollektiv, ideologisch oder identitätsbezogen verwendet und wirft erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. ReImmigrazione hingegen ist individuell, konditional und rechtsstaatlich strukturiert. Sie knüpft nicht an Herkunft oder Zugehörigkeit an, sondern ausschließlich an das konkrete Verhalten des Einzelnen und an überprüfbare Integrationsleistungen.

Ein tragendes Element dieses Paradigmas ist das Integrationsabkommen, das in Italien unter der Regierung Berlusconi eingeführt wurde, um Integration messbar und verbindlich zu machen. Ziel war es, klare Pflichten festzulegen – Sprache, staatsbürgerliche Bildung, Regelbefolgung – und den Aufenthaltsstatus an deren tatsächliche Erfüllung zu knüpfen. Heute besteht dieses Instrument formal weiter, ist jedoch weitgehend außer Vollzug gesetzt und hat seine steuernde Wirkung verloren.

Der gegenwärtige praktische Anwendungsraum des Paradigmas Integration oder ReImmigrazione ist die komplementäre Schutzform (protezione complementare). Diese gewährt kein bedingungsloses Aufenthaltsrecht, sondern basiert auf einer individuellen Gesamtbewertung von Integration, Verhalten und Verhältnismäßigkeit. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Hinterlegung des Reisepasses bei der Ausländerbehörde.

Dieser Punkt ist entscheidend. Er stellt keine bloße Verwaltungstechnik dar, sondern eine strukturelle Garantie staatlicher Handlungsfähigkeit. Der Staat behält die reale Möglichkeit, im Fall des Scheiterns der Integration die ReImmigrazione auch tatsächlich umzusetzen. Integration ohne Durchsetzungsfähigkeit ist kein Humanismus, sondern institutionelle Selbstaufgabe.

Aus deutscher Sicht ist dieses Modell keineswegs fremd. Der Rechtsstaat lebt von der Einheit von Normsetzung und Normdurchsetzung. Ein glaubwürdiges System muss in der Lage sein, sowohl Aufenthalt zu gewähren als auch Rückkehr durchzusetzen. Wer nur eines von beiden kann, verliert an Legitimität.

Integration oder ReImmigrazione ist keine Radikalisierung des Diskurses, sondern seine Rückführung auf rechtsstaatliche Grundlagen. Wer sich integriert, bleibt. Wer sich dauerhaft verweigert, kehrt zurück. Alles andere ist politisches Ausweichen vor einer notwendigen Entscheidung.

Avv. Fabio Loscerbo
Rechtsanwalt – Anwaltskammer Bologna
Lobbyist im Transparenzregister der Europäischen Union
ID 280782895721-36

Articoli

Commenti

Lascia un commento