Willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts „Integration oder ReImmigrazione“, ich bin Rechtsanwalt Fabio Loscerbo.
In dieser Folge wende ich mich an ein deutsches Publikum, um einen Punkt klarzustellen, der im europäischen Migrationsdiskurs häufig missverstanden wird: den Unterschied zwischen politischen Schlagworten und der Funktionsweise des geltenden Rechts, so wie es heute in Italien und im europäischen Rechtsraum angewendet wird.
Das Paradigma „Integration oder ReImmigrazione“ ist keine Parole und kein politisches Programm. Es ist eine systematische Lesart des positiven Rechts. Eine Klarstellung vorab ist notwendig: ReImmigrazione ist ein Brand, ein eigenständiger juristischer Begriff, der nicht übersetzt wird und bewusst nicht mit bestimmten deutschen Remigrations-Konzepten gleichgesetzt werden darf.
Der Ausgangspunkt ist eindeutig: Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist nicht bedingungslos. Er setzt eine tatsächliche, nachweisbare Integration voraus. Integration ist im italienischen Recht kein moralischer Wert, sondern ein rechtlich relevantes Faktum.
Gerichte prüfen konkrete Kriterien: stabile Erwerbstätigkeit, wirtschaftliche Selbstständigkeit, soziale Einbindung, familiäre Bindungen, Gesetzestreue und das Fehlen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung. Wenn diese Elemente vorliegen, erkennt das Recht an, dass sich eine echte private und soziale Lebenssituation im Aufnahmestaat entwickelt hat.
In diesen Fällen greift der sogenannte komplementäre Schutz. Dieser ist weder eine Duldung noch eine pauschale Legalisierung. Er dient dazu, eine Abschiebung zu verhindern, wenn sie eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des bereits bestehenden Privat- und Familienlebens darstellen würde. Entscheidend ist: Der Schutz schafft keine Integration, sondern setzt sie voraus.
Genau hier setzt das Paradigma „Integration oder ReImmigrazione“ an. Es beschreibt zwei – und nur zwei – rechtlich kohärente Ergebnisse. Wenn Integration nachgewiesen ist, wird sie geschützt. Wenn sie fehlt, sieht das System keine dauerhafte Grauzone vor. In diesem Fall bleibt die Rückkehr die normale rechtliche Konsequenz.
Die ReImmigrazione ist in diesem Sinne kein ideologisches Projekt und keine kollektive Maßnahme. Sie ist das individuelle rechtliche Ergebnis, das eintritt, wenn die Integrationsschwelle nicht erreicht wird. Sie steht nicht im Widerspruch zum Schutzmechanismus, sondern ergänzt ihn spiegelbildlich.
Gerade im deutschen Kontext ist diese Unterscheidung wichtig. Während der politische Diskurs oft zwischen „Willkommenskultur“ und „Abschiebung“ polarisiert, zeigt das italienische Modell einen anderen Ansatz: einen regelgebundenen, proportionalen und fallbezogenen Mechanismus. Rechte bestehen fort, aber sie sind an Verantwortung und tatsächliche Einbindung geknüpft.
Das ist der Kern der Botschaft. Integration oder ReImmigrazione ist keine Provokation. Es ist das geltende Recht, konsequent gelesen und angewendet. Ein anspruchsvolles, aber geordnetes System, das nicht auf Ideologie, sondern auf rechtliche Kohärenz setzt.
Vielen Dank fürs Zuhören. Bis zur nächsten Folge des Podcasts „Integration oder ReImmigrazione“.

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