In Deutschland wird die Migrationsdebatte häufig aus zwei Perspektiven geführt: einerseits aus humanitären Gründen, andererseits aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Besonders in den letzten Jahren wurde Migration immer stärker mit dem Bedarf des Arbeitsmarktes verbunden. Aufgrund der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und der Alterung der Bevölkerung wird Migration häufig als ein Instrument betrachtet, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes zu sichern.
Diese Perspektive ist jedoch nicht nur in Deutschland verbreitet, sondern prägt seit Jahrzehnten die gesamte europäische Migrationspolitik. Migranten werden vor allem als Arbeitskräfte betrachtet – als potenzielle Arbeitnehmer, die bestimmte wirtschaftliche Lücken schließen sollen. Migration wird damit in erster Linie als wirtschaftliches Phänomen verstanden.
Gerade diese wirtschaftliche Interpretation hat jedoch strukturelle Schwächen offenbart.
Wenn Migration ausschließlich durch die Logik des Arbeitsmarktes gesteuert wird, gerät eine zentrale Frage aus dem Blick: die Integration. Migration verändert nicht nur Arbeitsmärkte, sondern auch Gesellschaften. Sie betrifft das Zusammenleben, die Stabilität sozialer Strukturen und das Vertrauen innerhalb der Bevölkerung.
Viele europäische Staaten konzentrieren ihre Politik daher auf zwei Phasen: den Zugang zum Staatsgebiet und – zumindest theoretisch – die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Der entscheidende Zwischenbereich, nämlich der tatsächliche Integrationsprozess innerhalb der Gesellschaft, wird dagegen oft nur unzureichend gesteuert.
Diese strukturelle Lücke erklärt zum Teil die zunehmenden Spannungen, die in verschiedenen europäischen Ländern zu beobachten sind. In einigen Städten und Regionen gelingt Integration gut, während in anderen Fällen langfristige Parallelstrukturen entstehen. Das Ergebnis ist eine wachsende Unsicherheit darüber, ob die bestehenden Migrationsmodelle langfristig tragfähig sind.
Aus diesem Grund wird es notwendig, die rein ökonomische Betrachtung von Migration zu überwinden und ein neues Paradigma für die Steuerung von Migration zu entwickeln.
Genau hier setzt das Paradigma „Integration oder ReImmigration“ an.
Der Ausgangspunkt ist einfach: Das dauerhafte Aufenthaltsrecht sollte nicht ausschließlich vom Vorhandensein eines Arbeitsplatzes abhängen. Vielmehr sollte es mit der tatsächlichen Fähigkeit verbunden sein, sich in die Gesellschaft des Aufnahmelandes zu integrieren.
Integration wird dabei nicht als ethnisches oder kulturelles Konzept verstanden. Es geht nicht um Herkunft oder Identität, sondern um konkrete und überprüfbare Faktoren: Sprachkenntnisse, Respekt gegenüber der Rechtsordnung, Teilnahme am Arbeitsmarkt sowie die Akzeptanz grundlegender gesellschaftlicher Regeln.
Wenn ein solcher Integrationsprozess gelingt, sollte der Aufenthalt rechtlich stabilisiert werden. Wenn er jedoch nicht stattfindet, muss der Staat die Möglichkeit haben, den Aufenthaltsprozess zu beenden und eine Rückkehr in das Herkunftsland zu organisieren.
Dieses Modell unterscheidet sich deutlich von einem Konzept, das in einigen europäischen politischen Debatten zunehmend diskutiert wird: der sogenannten „Remigration“.
Die Remigration basiert häufig auf identitätspolitischen Vorstellungen und zielt auf die systematische Rückführung von Personen ab, die als „nicht assimilierbar“ betrachtet werden. Sie ist daher in erster Linie ein ideologisches Konzept.
Das Paradigma der ReImmigration verfolgt dagegen einen rechtlichen Ansatz, der auf Gegenseitigkeit beruht. Der Migrant erhält die Möglichkeit, ein dauerhaftes Leben im Aufnahmestaat aufzubauen, aber diese Möglichkeit ist an einen realen Integrationsprozess gebunden.
Um ein solches Paradigma umzusetzen, sind mehrere institutionelle Instrumente erforderlich.
Ein erstes wichtiges Instrument ist die sogenannte komplementäre Schutzform im italienischen Rechtssystem. Diese Schutzform, die im Artikel 19 des italienischen Einwanderungsgesetzes vorgesehen ist, kann Personen gewährt werden, die starke soziale oder familiäre Bindungen im Land entwickelt haben. In einem integrationsorientierten Modell kann dieser Schutz zu einem Instrument werden, das den Aufenthalt von tatsächlich integrierten Personen stabilisiert.
Ein zweites zentrales Element ist die Integrationsvereinbarung, die bereits im italienischen Recht existiert, jedoch bislang nur eine begrenzte praktische Bedeutung hat. In einem konsequent integrationsorientierten System müsste eine solche Vereinbarung einen strukturierten Integrationspfad darstellen, der Sprachkenntnisse, berufliche Integration und gesellschaftliche Teilhabe umfasst.
Ein weiteres mögliches Instrument ist die Hinterlegung des Reisepasses bei den Behörden während des Integrationsprozesses, um eine bessere administrative Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und das Verschwinden aus behördlichen Verfahren zu verhindern.
Gleichzeitig muss der Staat auch in der Lage sein, Rückführungsentscheidungen tatsächlich umzusetzen. Dazu wäre die Einrichtung einer spezialisierten Einwanderungspolizei denkbar, die sich ausschließlich mit der Durchführung von Rückführungen und migrationsbezogenen Vollstreckungsmaßnahmen beschäftigt.
Darüber hinaus benötigt ein funktionierendes System geeignete Einrichtungen für Rückführungsverfahren. In Italien erfüllen die sogenannten CPR-Zentren (Centri di Permanenza per il Rimpatrio) diese Funktion. Sie dienen der vorübergehenden Unterbringung von Personen, deren Rückführung vorbereitet wird, wenn eine freiwillige Ausreise nicht möglich ist.
Das Paradigma „Integration oder ReImmigration“ verfolgt letztlich ein Gleichgewicht zwischen Offenheit und staatlicher Steuerungsfähigkeit. Eine Gesellschaft kann Migration akzeptieren, wenn sie gleichzeitig in der Lage ist, den Prozess zu kontrollieren und Integration als zentrales Kriterium zu definieren.
Die europäische Erfahrung zeigt zunehmend, dass ein rein wirtschaftlich orientiertes Migrationsmodell langfristig nicht ausreicht. Arbeitsmärkte verändern sich schnell, doch gesellschaftlicher Zusammenhalt ist eine langfristige Voraussetzung für stabile Demokratien.
Deshalb wird die Fähigkeit, Integration in den Mittelpunkt der Migrationspolitik zu stellen, zu einer der zentralen Herausforderungen für Europa in den kommenden Jahrzehnten.
Avv. Fabio Loscerbo
Eingetragener Lobbyist im Transparenzregister der Europäischen Union – ID 280782895721-36
ORCID: https://orcid.org/0009-0004-7030-0428

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