Aus deutscher Sicht wirkt die europäische Migrationspolitik zunehmend wie ein System, das seine ordnende Funktion verloren hat. Nicht aus Mangel an Regeln oder Programmen, sondern wegen eines grundlegenden politischen Versäumnisses: Die Europäische Union hat Integration zu einem zentralen Ziel erhoben, ohne zuvor verbindlich zu klären, wer überhaupt bleiben darf.
Diese Entscheidung – oder besser gesagt, diese Nicht-Entscheidung – prägt seit Jahren die europäische Praxis. An die Stelle klarer politischer Festlegungen sind Verwaltungsverfahren, Förderprogramme und technische Steuerungsinstrumente getreten. Integration wird organisiert, begleitet, gemessen – aber sie wird nicht als Bedingung mit klaren Konsequenzen verstanden. Der Staat verwaltet, wo er eigentlich entscheiden müsste.
Der OECD-Bericht International Migration Outlook 2025, der in der europäischen Politikgestaltung breite Verwendung findet, spiegelt diese Logik deutlich wider. Integration wird darin vor allem als wirtschaftliches Instrument beschrieben: zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs, zur Stabilisierung der Sozialsysteme, zur Bewältigung des demografischen Wandels. Migration erscheint als Ressource, nicht als Frage staatlicher Ordnung.
Was dabei fehlt, ist der entscheidende Punkt: Integration wird nicht als rechtliche Schwelle definiert. Es gibt keinen Moment, in dem eine gescheiterte Integration zu einer klaren staatlichen Entscheidung führt. Integration wird zu einem offenen Prozess ohne Endpunkt, der die Anwesenheit faktisch legitimiert, unabhängig von ihrem tatsächlichen Verlauf.
Genau hier setzt das Paradigma Integrazione o ReImmigrazione an und widerspricht dem europäischen Ansatz grundlegend. Integration ist darin kein symbolisches Bekenntnis, sondern eine konkrete Verpflichtung: Spracherwerb, Respekt vor der Rechtsordnung, wirtschaftliche Eigenständigkeit und Akzeptanz der gesellschaftlichen Regeln. Und vor allem: Sie ist mit einer Alternative verbunden. Scheitert die Integration, kann der Aufenthalt nicht fortbestehen.
Diese Logik ist dem deutschen Rechtsstaatsverständnis nicht fremd. Ordnung setzt Kriterien voraus, Steuerung erfordert Konsequenzen. Der OECD-Bericht jedoch trennt Integration systematisch von der Frage des Aufenthaltsrechts. Rückkehrpolitik wird als technisches Randthema behandelt, beschränkt auf formale Illegalität oder abgelehnte Asylanträge. Sie wird nicht als reguläres Ergebnis eines nicht erfolgreichen Integrationsprozesses gedacht.
Diese Trennung ist kein Zufall. Sie erlaubt es den europäischen Institutionen, Integration zu fördern, ohne Verantwortung für ihre Grenzen zu übernehmen. Das Ergebnis ist ein System ohne klaren Abschluss, ohne verbindliche Bewertung, ohne glaubwürdige Durchsetzung. Integration wird verlängert, angepasst, neu definiert – aber selten abgeschlossen.
Der ursprüngliche Fehler der Europäischen Union liegt genau hier: in der Abschaffung des Begriffs der Grenze. Es gibt keinen klaren Punkt, an dem der Staat feststellt, dass ein Integrationsprozess nicht gelungen ist und daher der Aufenthalt endet. Stattdessen entstehen dauerhafte Übergangszustände, rechtliche Unsicherheit und ein wachsender Vertrauensverlust in die staatliche Steuerungsfähigkeit.
Das Paradigma Integrazione o ReImmigrazione bietet einen alternativen Ordnungsrahmen. Es lehnt Integration nicht ab, sondern nimmt sie ernst. Es verbindet sie mit Verantwortung und mit einer Entscheidung. ReImmigrazione ist darin keine Strafe und kein moralisches Urteil, sondern ein notwendiger Bestandteil eines kohärenten, berechenbaren und rechtsstaatlich sauberen Migrationssystems.
Solange die Europäische Union Integration betreibt, ohne zu entscheiden, wer bleiben darf, wird sie ihre Steuerungsfähigkeit nicht zurückgewinnen. Der OECD-Bericht 2025 macht diese Schwäche deutlich sichtbar – auch wenn er sie nicht benennt. Verwaltung ohne Entscheidung ist kein Regieren.
Avv. Fabio Loscerbo
Lobbyist im Transparenzregister der Europäischen Union – ID 280782895721-36

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