(Inkrafttreten: Juli 2026)
Der neue EU-Pakt zu Asyl und Migration, der ab Juli 2026 vollständig in Kraft tritt, wird als notwendige Reform zur Wiederherstellung von Ordnung im europäischen Asylsystem dargestellt. Er soll Verfahren beschleunigen, Verantwortung verteilen und Kontrolle zurückgewinnen.
Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich ein zentrales Problem: Der Pakt regelt Einreise und Rückführung, verweigert sich aber bewusst der Integration als rechtlicher Pflicht.
Das ist kein Versehen. Es ist eine politische Entscheidung.
Aus deutscher Perspektive ist diese Leerstelle besonders gravierend. Deutschland hat Integration traditionell als Pflicht im Rahmen des Rechtsstaats verstanden: Spracherwerb, Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wirtschaftliche Teilhabe und gesellschaftliche Mitwirkung. Auch wenn diese Anforderungen in der Praxis oft unzureichend durchgesetzt wurden, galten sie nie als bloße Option.
Der EU-Pakt 2026 verlässt diesen Ansatz.
Der neue Rechtsrahmen ist technisch präzise und administrativ dicht. Er stärkt Grenzverfahren, beschleunigt Asylentscheidungen, zentralisiert biometrische Daten über Eurodac, begrenzt Sekundärmigration und macht Rückführungen strukturell verbindlicher. Verwaltung und Kontrolle stehen im Zentrum.
Was fehlt, ist die zweite Hälfte staatlicher Steuerung: die Integration als Gegenleistung für den Aufenthalt.
Integration erscheint im Pakt lediglich als politisches Ziel, nicht als einklagbare Verpflichtung. Es gibt keine verbindlichen Integrationsanforderungen, keine klaren Rechtsfolgen bei Integrationsverweigerung und keine systematische Verknüpfung zwischen dauerhaftem Aufenthaltsrecht und nachgewiesener gesellschaftlicher Einbindung. Integration bleibt ein freiwilliges Begleitprogramm, kein normativer Bestandteil des Aufenthaltsrechts.
Mit anderen Worten: Die Europäische Union entscheidet, wer bleiben darf – verlangt aber nicht verbindlich, wie man sich integrieren muss.
Das ist ordnungspolitisch inkonsequent.
Der Pakt erkennt an, dass unkontrollierte Migration nicht tragfähig ist und dass Rückführungen funktionieren müssen. Er scheut jedoch die logische Konsequenz: Wer bleiben darf, muss sich integrieren – messbar, überprüfbar und verpflichtend. Ohne diesen Grundsatz bleibt das System instabil.
Gerade in Deutschland sind die Folgen fehlender verbindlicher Integration seit Jahren Gegenstand öffentlicher Debatten: Parallelgesellschaften, Vertrauensverlust in staatliche Steuerungsfähigkeit, politische Polarisierung. Diese Entwicklungen sind nicht Folge von Migration an sich, sondern von Integration ohne Verpflichtung.
Der EU-Pakt überträgt dieses Modell nun auf europäische Ebene.
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das ein strukturelles Defizit. Eine glaubwürdige Migrationsordnung beruht auf drei gleichwertigen Säulen:
kontrollierter Zugang, effektive Rückführung und verpflichtende Integration für diejenigen, die bleiben dürfen. Der Pakt 2026 erfüllt nur zwei davon.
Das politische Signal ist eindeutig: Die EU bevorzugt administrative Steuerung gegenüber gesellschaftlicher Kohäsion. Verfahren werden geregelt, Pflichten werden vermieden. Doch ein Rechtsstaat, der Rechte gewährt, ohne Pflichten klar zu definieren, verliert langfristig an Legitimität.
Indem der EU-Pakt die Integration nicht als rechtliche Verpflichtung ausgestaltet, schwächt er seine eigene Zielsetzung. Denn Migration lässt sich nicht allein durch Verfahren steuern. Entscheidend ist die Antwort auf eine einfache Frage: Unter welchen Bedingungen darf jemand dauerhaft bleiben?
Auf diese Frage gibt der EU-Pakt 2026 keine überzeugende Antwort. Und genau darin liegt sein größtes Risiko.
Fabio Loscerbo
Rechtsanwalt (Italien) – Anwaltskammer Bologna
EU-Politik-Lobbyist
Eingetragen im Transparenzregister der Europäischen Union
ID 280782895721-36

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