Ordentliches Gericht Florenz, Entscheidung vom 30. Dezember 2025 (R.G. 788/2024)

Komplementärer Schutz und ReImmigration: Wenn rechtlicher Schutz staatliche Souveränität stärkt

In der europäischen Debatte über Migration besteht ein strukturelles Missverständnis, das den Rechtsstaat zunehmend belastet: die Gleichsetzung von rechtlichem Schutz mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht. Diese Vermischung untergräbt die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns und erschwert eine sachliche Migrationspolitik.
Die Entscheidung des Ordentlichen Gerichts Florenz vom 30. Dezember 2025 im Verfahren R.G. 788/2024 setzt hier einen klaren rechtlichen Maßstab. Der vollständige Text der Entscheidung ist öffentlich abrufbar unter:
https://www.calameo.com/books/00807977541b94e1f7da1

Gegenstand der Entscheidung ist der sogenannte komplementäre Schutz, eine residuale Schutzform des italienischen Rechts, die auf verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtungen beruht. Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass es sich dabei weder um eine allgemeine humanitäre Amnestie noch um einen verdeckten Mechanismus zur automatischen Aufenthaltsverfestigung handelt. Vielmehr ist der komplementäre Schutz als eng begrenztes Instrument konzipiert, das ausschließlich dann eingreift, wenn eine Rückführung zu einer unverhältnismäßigen Verletzung des Privatlebens führen würde.

Besonders relevant für ein deutsches Publikum ist die methodische Herangehensweise des Gerichts. Der Richter verzichtet bewusst auf Automatismen. Weder der bloße Zeitablauf noch die Dauer eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens begründen für sich genommen einen Schutzanspruch. Entscheidend ist allein, ob eine tatsächliche, nachweisbare Integration in die Aufnahmegesellschaft vorliegt. Integration wird nicht vermutet, sondern muss durch konkretes Verhalten und objektive Umstände belegt sein. Der Schutz folgt damit der Verantwortung, nicht umgekehrt.

Diese Argumentation fügt sich nahtlos in das aus dem deutschen Verfassungsrecht vertraute Prinzip der Verhältnismäßigkeit ein. Der Schutz des Privatlebens schließt staatliche Durchsetzung des Ausländerrechts nicht aus, sondern verlangt eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall. Der komplementäre Schutz wird so zu einer Ausnahme, die einer besonderen Rechtfertigung bedarf, und nicht zu einer generellen Regel. Der Staat behält seine Handlungsfähigkeit, ohne seine Bindung an den Rechtsstaat aufzugeben.

Genau an diesem Punkt berührt die Entscheidung das Paradigma der ReImmigration. ReImmigration bedeutet nicht die Ablehnung von Schutz oder die Relativierung grundlegender Rechte. Sie beruht vielmehr auf einem ordnungspolitischen Grundsatz: Integration ist ein realer sozialer Prozess, der Pflichten einschließt und nicht allein durch Anwesenheit entsteht. Wo Integration tatsächlich gelungen ist, greift der Schutz. Wo sie fehlt, wird die rechtliche und politische Legitimität der Rückführung wiederhergestellt. Ein System, das unterschiedslos schützt, verliert letztlich seine Durchsetzungsfähigkeit. Ein System, das differenziert schützt, stärkt seine Autorität.

Die Entscheidung des Gerichts von Florenz zeigt, dass rechtlicher Schutz und staatliche Souveränität kein Widerspruch sind. Im Gegenteil: Eine strikt angewandte Schutzregelung erhöht die Legitimität staatlicher Rückführungsentscheidungen. Der Rechtsstaat bleibt handlungsfähig, gerade weil er seine Schutzinstrumente begrenzt und präzise einsetzt.

Vor dem Hintergrund der deutschen Diskussion über Migration, Ordnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt bietet diese Entscheidung eine wichtige Orientierung. Sie macht deutlich, dass Humanität und Durchsetzungskraft keine Gegensätze sind, sondern sich gegenseitig bedingen. Der komplementäre Schutz ist kein Hindernis für ReImmigration, sondern deren rechtliche Voraussetzung. Nur wer klar unterscheidet zwischen tatsächlicher Integration und bloßer Anwesenheit, kann Migration rechtstaatlich steuern.

Avv. Fabio Loscerbo
Rechtsanwalt – Italien
Eingetragener Lobbyist im Transparenzregister der Europäischen Union Nr. 280782895721-36

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