Die neuen EU-Regeln beschleunigen Rückführungen, blenden aber die Integration aus: die Lücke, die die EU nicht sieht


Die jüngste europäische Reform im Bereich Asyl und Rückführung markiert einen wichtigen Schritt in der Migrationspolitik der Union. Ihr erklärtes Ziel besteht darin, Verfahren zu beschleunigen, die Grenzkontrollen zu stärken und effektivere Mechanismen für die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht zu schaffen. Europa versucht damit, eine verwaltungstechnische Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen, die in den vergangenen Jahren insbesondere bei offensichtlich unbegründeten Anträgen und nicht kooperativen Fällen als unzureichend erschien. Die Reform reagiert auf deutlichen politischen Druck verschiedener Mitgliedstaaten und dient dazu, einem System wieder Glaubwürdigkeit zu verleihen, das häufig als langsam und ergebnisarm wahrgenommen wurde.

Mit der Aktualisierung des europäischen Rechtsrahmens tritt jedoch eine zentrale Leerstelle deutlich hervor: Die Rolle der Integration wird von den neuen Regeln nicht erfasst. Die EU beschleunigt den Eintritt, beschleunigt die Prüfung, beschleunigt die Rückführung, behandelt aber nicht den Zeitraum dazwischen. Weder Verantwortlichkeiten noch Kriterien für die Bewertung der Aufenthaltsqualität werden definiert. Folgen einer verweigerten Integration werden nicht geregelt. Das System konzentriert sich auf Verfahren, ohne das Verhalten zu berücksichtigen. Genau hier bleibt die europäische Diskussion unvollständig.

Ein Eingriff, der auf Grenzen ausgerichtet ist – nicht auf Lebensverläufe
Die europäische Reform stärkt eindeutig die Anfangs- und Endphasen des Migrationsprozesses. Grenzverfahren werden verschärft, Möglichkeiten der Inhaftierung erweitert und die Koordinierung bei Rückführungen intensiviert. Die Union erinnert zudem daran, dass die Mitgliedstaaten negative Entscheidungen zügig durchsetzen müssen, um lang anhaltende irreguläre Situationen zu vermeiden, die soziale Spannungen und institutionelles Misstrauen verstärken.

Gleichzeitig fehlt in diesem Regelwerk ein kohärentes Konzept des Aufenthalts. Integration erscheint als Leitprinzip, als wünschenswertes Ziel, als gesellschaftliche Investition – jedoch nicht als struktureller Bestandteil des Aufenthaltsrechts. Der Aufenthalt bleibt rechtlich getrennt von der tatsächlichen Teilnahme am Gemeinschaftsleben. Integration wird nicht als überprüfbare, messbare oder gar verpflichtende Größe verstanden. Sie bleibt ein moralischer Bezugspunkt, kein administrativer Parameter.

Die Diskrepanz zwischen den europäischen Zielsetzungen und ihrer rechtlichen Umsetzung ist deutlich. Die Reform stellt Instrumente zur Beschleunigung der Verfahren bereit, bietet jedoch keine Grundlage, um zwischen Personen zu unterscheiden, die einen positiven Weg einschlagen, und jenen, die sich dauerhaft entziehen. Damit verwaltet das System den Eintritt und den Austritt – nicht jedoch den Aufenthalt selbst.

Das ungelöste Problem der individuellen Verantwortung
Die zentrale Frage, die die Reform nicht beantwortet, lautet schlicht und entscheidend: Was geschieht, wenn sich eine Person nicht integriert?
Der europäische Rechtsrahmen gibt darauf keine Antwort.
Integration wird als Verpflichtung der Institutionen verstanden, nicht als Pflicht des Einzelnen. Dadurch entsteht eine strukturelle Asymmetrie: Der Staat muss Integrationswege anbieten, die Person muss ihnen jedoch nicht folgen.

Diese Sichtweise bleibt unvollständig, weil sie das entscheidende Element jeder nachhaltigen Migrationspolitik ausblendet: die individuelle Verantwortung. Ohne eine normative Verknüpfung zwischen Verhalten und Aufenthaltsrecht wird Integration zu einem neutralen Begriff ohne rechtliche Wirkung. Das System würdigt nicht das Engagement derer, die sich tatsächlich integrieren, und differenziert nicht gegenüber jenen, die eine Integration systematisch verweigern.
Gerade daraus entsteht heute eine graue Zone von Personen, die weder schutzberechtigt noch rückführbar noch integriert sind. Diese Gruppe stellt ein erhebliches Risiko für Sicherheit und sozialen Zusammenhalt dar.

Der Punkt, den Europa übersieht: Ohne bewertbare Integration bleibt die Migrationspolitik unvollständig
Die Union konzentriert sich weiterhin auf die Bedingungen des Eintritts und des Austritts, vermeidet jedoch den Bereich, der die tatsächliche Tragfähigkeit des Systems bestimmt: die Zeit zwischen Ankunft und endgültigem Verwaltungsakt. Genau hier entstehen Integration, Sicherheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und institutionelle Glaubwürdigkeit. Ohne ein Modell, das den Aufenthalt an eine tatsächliche Integrationsbereitschaft knüpft, bleibt jede Reform fragmentarisch.

Aus diesem Grund löst die aktuelle Reform das Kernproblem nicht. Sie verstärkt den administrativen Apparat, verändert jedoch nicht die Struktur des Aufenthaltsprozesses. Sie unterscheidet nicht zwischen Personen, die eine Beziehung zur Aufnahmegesellschaft aufbauen, und jenen, die ohne Bindung verbleiben. Sie bietet den Staaten kein objektives Kriterium, um Integration zu bewerten, und legt keine kohärenten rechtlichen Folgen für das Scheitern der Integration fest.

Das europäische System bleibt damit unvollständig: Es beschleunigt Rückführungen, entwickelt jedoch keine operative Definition von Integration und regelt vor allem nicht, welche Konsequenzen eine verweigerte Integration haben soll.

Ein möglicher Ansatz: Integration als Pflicht – Aufenthalt als Entwicklungsweg
Das Paradigma Integration oder ReImmigration schließt genau diese Lücke. Es schafft Klarheit: Der Aufenthalt ist kein statischer Zustand, sondern ein Weg, der auf Rechten und Pflichten beruht. Integration ist keine vage Erwartung, sondern eine Verantwortung. Die Bewertung individuellen Verhaltens wird Teil des Verwaltungsverfahrens und nicht ein soziologisches Element außerhalb des Rechts.
Dieses Modell kann mit dem europäischen Rahmen harmonieren, weil es die Grundrechte nicht einschränkt, sondern die Bedingungen ihrer Fortdauer festlegt.

Die EU-Reform zeigt deutlich, dass der Kontinent nach größerer Ordnung und Kohärenz strebt. Kohärenz entsteht jedoch nicht allein durch schnellere Rückführungen, sondern durch die Anerkennung, dass Integration Inhalt, Kriterien und rechtliche Bedeutung haben muss. Ohne diesen Schritt bleibt jede Reform unvollständig.

Schlussfolgerung
Die neuen europäischen Regeln stellen einen Fortschritt bei der Straffung der Verfahren dar, lassen jedoch den schwierigsten Teil ungelöst: die Qualität des Aufenthalts. Integration bleibt ein Wert, kein Maßstab; ein Ziel, keine Pflicht.
Solange die Union kein Modell individueller Verantwortung einführt, wird die europäische Migrationspolitik weiterhin den Eintritt und den Austritt verwalten – jedoch nicht den Aufenthalt selbst. Und gerade hier entscheidet sich, ob das System trägt oder ob es trotz Reform weiterhin Irregularität und Spannungen erzeugt.

Avv. Fabio Loscerbo
Lobbyist – EU Transparency Register ID: 280782895721-36

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