In Europa wird Spanien derzeit häufig als pragmatisches Modell der Migrationspolitik dargestellt. Zwei italienische Beiträge beschreiben diesen Ansatz deutlich: der Artikel „L’immigrazione regolare come leva di sviluppo economico: il caso spagnolo“ auf 7Grammilavoro
https://www.7grammilavoro.com/limmigrazione-regolare-come-leva-di-sviluppo-economico-il-caso-spagnolo/
sowie „Migranti: la Spagna sceglie l’integrazione“ auf Il Bo Live – Universität Padua
https://ilbolive.unipd.it/it/news/societa/migranti-spagna-sceglie-lintegrazione
Beide Beiträge stellen Spanien als Land dar, das legale Zugangswege ausweitet, Regularisierungen vornimmt und Migration gezielt zur Deckung von Arbeitskräftebedarf nutzt. Migration erscheint hier als wirtschaftlicher Hebel und als Instrument zur Stabilisierung einer alternden Gesellschaft.
Für ein deutsches Publikum ist diese Argumentation nicht neu. Auch in Deutschland wird Migration häufig im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel, dem demografischen Wandel und der Stabilität der Sozialsysteme diskutiert. Die zentrale Frage lautet oft: Tragen Migranten mehr zum System bei, als sie daraus beziehen?
Doch die gegenwärtige europäische Debatte – insbesondere in Italien – geht einen Schritt weiter. Die entscheidende Frage lautet nicht nur, ob Migration ökonomisch nützlich ist. Die eigentliche Frage ist institutioneller Natur: Reicht wirtschaftliche Funktionalität aus, um eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu legitimieren?
Es steht außer Zweifel, dass legal beschäftigte Migranten zum Steueraufkommen beitragen, in Engpassbranchen arbeiten und die Sozialsysteme mitfinanzieren. Das spanische Modell zeigt, dass reguläre Zugangswege Irregularität reduzieren und Arbeitsmarktintegration fördern können. Dennoch bleibt wirtschaftliche Nachfrage zyklisch. Branchen verändern sich, Konjunkturen schwanken, Arbeitsmärkte passen sich an.
Wenn die Legitimation der Migration primär auf dem Arbeitskräftebedarf beruht, stellt sich eine grundlegende Frage: Was geschieht, wenn dieser Bedarf sinkt? Ein Staat kann nicht wie ein Unternehmen agieren, das seine Belegschaft je nach Konjunktur anpasst. Dauerhafter Aufenthalt bedeutet Zugang zu Sozialleistungen, Familiennachzug, langfristige gesellschaftliche Präsenz und strukturelle Auswirkungen auf die nationale Gemeinschaft.
An diesem Punkt setzt das Paradigma an, das ich vorschlage: Integrazione o ReImmigrazione. Der Begriff ReImmigrazione bleibt bewusst italienisch. Er steht nicht nur für „Rückführung“, sondern für einen strukturierten und rechtsstaatlich geordneten Mechanismus, der greift, wenn der Integrationsprozess scheitert.
Integration ist in diesem Verständnis kein politisches Schlagwort. Sie ist ein überprüfbarer Pakt zwischen Staat und Individuum. Sie basiert auf stabiler Erwerbstätigkeit, Sprachkompetenz und konsequenter Achtung der Rechtsordnung. Der Staat garantiert Rechte und Schutz; der Einzelne übernimmt Pflichten und weist seine Integration konkret nach.
Wenn Integration gelingt, ist der dauerhafte Aufenthalt legitim und stabil. Wenn sie scheitert, darf die Präsenz nicht automatisch und unumkehrbar sein. In diesem Fall muss ein geordneter Prozess der ReImmigrazione möglich sein.
Gerade in Deutschland, wo das Konzept des „Rechtsstaats“ und der „Integrationspflicht“ eine zentrale Rolle spielt, ist diese Diskussion von besonderer Relevanz. Integration darf nicht nur ein politisches Ziel sein, sondern muss institutionell abgesichert, messbar und verbindlich sein. Ohne Überprüfung verliert der Begriff an Substanz. Ohne klare Konsequenzen bleibt er deklaratorisch.
Das spanische Modell kann Impulse geben, insbesondere im Bereich legaler Zugangswege und Regularisierung. Doch ohne eine explizite Struktur von Verantwortung und Reversibilität bleibt es unvollständig.
Die europäische Debatte dreht sich daher nicht um die Wahl zwischen Offenheit und Abschottung. Sie dreht sich um die Grundlage von Dauerhaftigkeit. Soll permanenter Aufenthalt primär auf ökonomischer Nützlichkeit beruhen oder auf einem überprüfbaren Integrationsvertrag?
Integrazione o ReImmigrazione schlägt ein Gleichgewicht vor: Der Zugang kann an wirtschaftliche Bedürfnisse geknüpft sein. Die Dauerhaftigkeit jedoch muss an reale, nachweisbare Integration gebunden sein. ReImmigrazione ist nicht das Gegenteil von Integration, sondern ihre institutionelle Absicherung.
In einer Zeit tiefgreifender demografischer und gesellschaftlicher Veränderungen kann Integration nicht bloß erklärt werden. Sie muss überprüfbar, verpflichtend und wechselseitig sein. Ohne Überprüfung keine Integration. Ohne Verantwortung keine Stabilität.
Avv. Fabio Loscerbo
Lobbist – Transparenzregister der Europäischen Union
ID 280782895721-36

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