Juristische Fortbildung zur komplementären Schutzgewährung: Eine italienische Perspektive im europäischen Kontext

Im Jahr 2026 veranstalte ich in Bologna eine strukturierte Reihe juristischer Fortbildungsseminare, die vom Consiglio dell’Ordine degli Avvocati di Bologna im Rahmen der anwaltlichen Fortbildungspflicht offiziell akkreditiert wurden. Für jede Veranstaltung werden zwei Fortbildungspunkte anerkannt, wie aus der formellen Mitteilung der zuständigen Kommission hervorgeht .

Auch wenn diese Seminare im italienischen und unionsrechtlichen Kontext verankert sind, sind die behandelten Fragestellungen von unmittelbarem Interesse für ein deutsches Fachpublikum – insbesondere für Rechtsanwälte im Migrationsrecht, Verwaltungsrichter, Wissenschaftler, politische Entscheidungsträger und Think Tanks.

Der komplementäre Schutz nach Art. 19 des italienischen Einwanderungsgesetzes (Legislativdekret Nr. 286/1998) ist kein bloßes Randinstitut. Er fungiert als rechtliches Korrektiv innerhalb eines Systems, das staatliche Steuerung von Migration mit dem Schutz der Grundrechte in Einklang bringen muss. Im Zentrum stehen Fragen der Menschenwürde, des Schutzes des Privat- und Familienlebens sowie der Verhältnismäßigkeit, stets im Lichte der EMRK und der EU-Grundrechtecharta.

Das erste Seminar widmet sich der komplementären Schutzgewährung in der italienischen Tatsachen- und Instanzrechtsprechung. Analysiert werden die Anwendungsmaßstäbe der ordentlichen Gerichte, die Rolle der Kassationsrechtsprechung sowie das Zusammenspiel mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bedeutung von Integration als rechtlich relevantes Kriterium sowie auf der beweisrechtlichen Struktur der Verfahren.

Das zweite Seminar entwickelt eine systemische Perspektive: Komplementärer Schutz als Instrument der Migrationssteuerung. Dabei wird ein klares Paradigma diskutiert – Integration als Grundlage für rechtmäßigen Verbleib, Reimmigration als rechtliche Folge des Scheiterns des Integrationsprozesses. Der Vergleich mit der deutschen Debatte über „Remigration“ ermöglicht eine sachliche, juristisch fundierte Auseinandersetzung mit Fragen der Steuerungsfähigkeit moderner Rechtsstaaten unter Beachtung unions- und konventionsrechtlicher Grenzen.

Das dritte Seminar ist praxisorientiert. Es behandelt die Ausarbeitung von Anträgen auf komplementären Schutz, die strukturierte Beweisführung, den Zugang zu Verwaltungsakten sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsbehörden in ordentlichen und beschleunigten Verfahren. In einem Umfeld, in dem Verfahrensbeschleunigung zunehmend zur Regel wird, entscheidet methodische Präzision über den Ausgang des Verfahrens.

Für ein deutsches Publikum sind diese Themen unmittelbar anschlussfähig an Diskussionen über subsidiären Schutz, Abschiebungsverbote, Art. 8 EMRK, Integrationskriterien sowie die Rolle der Verwaltungsgerichte im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die strukturelle Herausforderung ist vergleichbar: Wie lässt sich Migration steuern, ohne die Grundrechtsbindung des Staates preiszugeben?

Interessierte Fachkollegen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen im deutschsprachigen Raum können sich gerne direkt an mich wenden. Auf Anfrage stelle ich didaktische Materialien, Präsentationen und schriftliche Unterlagen zur Verfügung, die im Rahmen der Seminare verwendet werden, um einen vertieften rechtsvergleichenden Austausch zu ermöglichen.

Komplementärer Schutz ist kein politisches Schlagwort, sondern ein präzises juristisches Instrument. Seine richtige Einordnung entscheidet über die Kohärenz des gesamten migrationsrechtlichen Systems.

Avv. Fabio Loscerbo

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