Arbeit ersetzt keine Integration: Das Scheitern des ökonomischen Migrationsmodells

Über viele Jahre hinweg hat sich die europäische – und in besonderem Maße die deutsche – Migrationspolitik auf eine zentrale Annahme gestützt: Arbeit führe automatisch zur Integration. Wer arbeitet, so die verbreitete Überzeugung, fügt sich ein, beteiligt sich, wird Teil der Gesellschaft. Diese Annahme war bequem, politisch anschlussfähig und ökonomisch attraktiv. Sie war jedoch falsch. Und ihr Scheitern wird heute immer deutlicher sichtbar.

Das ökonomische Migrationsmodell reduziert Migration auf Funktionalität. Der Migrant erscheint primär als Arbeitskraft, als Antwort auf demografischen Wandel, Fachkräftemangel oder wirtschaftliche Bedürfnisse. Integration wird in diesem Modell nicht als eigenständiger Prozess verstanden, sondern als Nebenprodukt der Erwerbstätigkeit. Der Arbeitsplatz ersetzt Sprache, Rechtsbindung und gesellschaftliche Einordnung. Genau hier liegt der systemische Fehler.

Arbeit schafft Einkommen, nicht Zugehörigkeit. Sie ermöglicht Teilhabe am Markt, aber nicht zwingend Teilhabe am Gemeinwesen. Wer arbeitet, ist noch nicht integriert im rechtlichen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Sinne. Integration verlangt mehr: Sprachkompetenz, Akzeptanz der Rechtsordnung, Verständnis gesellschaftlicher Regeln und die Bereitschaft, sich in eine bestehende Ordnung einzuordnen. Das ökonomische Modell blendet diese Dimensionen aus – mit gravierenden Folgen.

In Deutschland wurde diese Verkürzung besonders deutlich. Die Politik setzte auf Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und Zugang zu Sozialleistungen, während sie gleichzeitig darauf verzichtete, Integration als verbindliche Voraussetzung für dauerhaften Aufenthalt klar zu definieren. Pflichten wurden relativiert, Erwartungen abgeschwächt, Anforderungen fragmentiert. Integration wurde zu einer individuellen Option, nicht zu einer staatlich eingeforderten Verpflichtung.

Das Ergebnis ist eine Form der funktionalen Integration ohne gesellschaftliche Integration. Menschen sind wirtschaftlich eingebunden, bleiben jedoch sozial und normativ distanziert. Es entstehen Parallelstrukturen, nicht aus bewusster Abgrenzung, sondern aus fehlender Orientierung. Wo der Staat keine klaren Maßstäbe setzt, entsteht kein gemeinsamer Referenzrahmen. Der Rechtsstaat verliert seine ordnende Kraft.

Besonders problematisch ist dabei die politische Illusion, wirtschaftliche Nützlichkeit könne normative Defizite kompensieren. Solange jemand arbeitet, so die implizite Logik, soll auf weitergehende Integrationsanforderungen verzichtet werden. Doch diese Logik ist kurzsichtig. Sie verschiebt Konflikte in die Zukunft und entkoppelt Aufenthalt von Zugehörigkeit. Sobald wirtschaftliche Bedingungen sich ändern oder soziale Spannungen zunehmen, fehlt dem Staat jede Grundlage, um Integration einzufordern oder Konsequenzen zu ziehen.

Das ökonomische Modell führt damit nicht zu Stabilität, sondern zu Fragilität. Es produziert ein dauerhaftes Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten. Rechte werden gewährt, ohne dass klare Erwartungen formuliert werden. Pflichten werden vorausgesetzt, ohne dass sie eingefordert werden. In einem solchen System ist Scheitern vorprogrammiert – nicht aus ideologischen Gründen, sondern aus institutioneller Logik.

Die aktuellen politischen Reaktionen sind Ausdruck dieses Scheiterns. Steigende Skepsis in der Bevölkerung, Vertrauensverlust in staatliche Institutionen, Polarisierung der Migrationsdebatte. Der Ruf nach strengeren Kontrollen und konsequenteren Rückführungen ist nicht Ursache, sondern Folge eines Modells, das Integration nie ernsthaft eingefordert hat. Wo Integration ausbleibt, bleibt dem Staat nur die nachträgliche Korrektur durch Zwang.

Ein zukunftsfähiges Migrationssystem muss daher mit dieser Verkürzung brechen. Arbeit kann Integration unterstützen, aber sie nicht ersetzen. Integration muss als eigenständiger, rechtlich relevanter Prozess begriffen werden, mit klaren Anforderungen und überprüfbaren Kriterien. Dauerhafter Aufenthalt darf nicht allein an ökonomische Verwertbarkeit geknüpft sein, sondern an die tatsächliche Einordnung in die Rechts- und Gesellschaftsordnung.

Solange Europa – und Deutschland im Besonderen – an dem Glauben festhält, Arbeit sei gleich Integration, wird sich das System weiter von innen heraus destabilisieren. Nicht weil Migration an sich problematisch wäre, sondern weil sie auf ein reduziertes, unvollständiges Modell gestützt wird. Das Scheitern des ökonomischen Ansatzes ist kein moralisches Urteil. Es ist eine nüchterne Feststellung staatlicher Realität.

Avv. Fabio Loscerbo
Rechtsanwalt – Lobbyist
EU-Transparenzregister Nr. 280782895721-36

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