Willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts „Integration oder ReImmigration“.
Mein Name ist Rechtsanwalt Fabio Loscerbo.
Heute wende ich mich an das deutschsprachige Publikum, um über ein zentrales Thema moderner Rechtsstaaten zu sprechen: Staatsbürgerschaft ist kein unwiderruflicher Status.
Über Jahre hinweg wurde die Staatsbürgerschaft als endgültiger Endpunkt dargestellt. Einmal verliehen, sollte sie unantastbar sein – unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie erlangt wurde. Der bloße Zeitablauf wurde als ausreichend angesehen, um selbst schwerwiegende Mängel in rechtlich gesicherte Positionen zu verwandeln. Diese Vorstellung schwächt den Staat und entleert den Begriff der Integration seines rechtlichen Inhalts.
Eine jüngste Stellungnahme des höchsten italienischen Verwaltungsgerichts setzt hier einen klaren Gegenakzent. Sie stellt unmissverständlich fest: Wurde die Staatsbürgerschaft auf der Grundlage falscher Unterlagen oder einer unzutreffenden Darstellung der Tatsachen erlangt, behält der Staat das Recht, sie auch nach vielen Jahren zu entziehen. Ein schutzwürdiges Vertrauen kann dort nicht entstehen, wo der Vorteil durch Täuschung erlangt wurde. Zeit legalisiert keinen Betrug.
Dabei handelt es sich nicht um eine bloß technische Frage. Es geht um ein grundlegendes staatsrechtliches Prinzip. Staatsbürgerschaft ist keine automatische Belohnung und keine dauerhafte Amnestie für vergangenes Fehlverhalten. Sie ist ein anspruchsvoller Rechtsstatus, der Loyalität, Ehrlichkeit und Respekt gegenüber der Rechtsordnung von Anfang an voraussetzt.
Ist die Staatsbürgerschaft rechtmäßig erworben, ist sie stark und geschützt. Beruht sie jedoch auf falschen Voraussetzungen, fehlt ihr das rechtliche Fundament. In solchen Fällen ist der Entzug kein Akt der Willkür, sondern die Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit.
Genau an diesem Punkt setzt das Paradigma Integration oder ReImmigration an. Integration ist kein politisches Schlagwort und kein emotionales Versprechen. Sie ist ein rechtlicher und gesellschaftlicher Prozess, der auf individueller Verantwortung, Regelbefolgung und tatsächlicher Bindung an die staatliche Ordnung beruht. Fehlen diese Elemente, scheitert Integration.
Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist daher keine ideologische Sanktion. Er ist Ausdruck staatlicher Souveränität und verdeutlicht einen einfachen Grundsatz: Die Zugehörigkeit zur staatlichen Gemeinschaft darf niemals auf einer rechtlichen Unwahrheit beruhen. Wer Rechte durch Täuschung erlangt, zerstört den rechtlichen und gesellschaftlichen Pakt bereits im Ansatz.
Gerade für das deutsche Publikum ist ein weiterer Aspekt von Bedeutung: ReImmigration ist kein Ausnahmeinstrument, sondern eine normale Funktion des Rechtsstaats. Wenn Integration nicht stattfindet, wenn die rechtlichen Voraussetzungen entfallen und die Bindung an die Rechtsordnung nur noch formal besteht, muss der Staat handlungsfähig bleiben. Ohne Zögern und ohne ideologische Scheuklappen.
Ein Staat, der niemals entzieht, kontrolliert nicht. Und ein Staat, der nicht kontrolliert, integriert nicht. Er produziert Spannungen, untergräbt Vertrauen und gefährdet den sozialen Zusammenhalt. Ein Staat hingegen, der überprüft, korrigiert und – wenn nötig – entzieht, ist glaubwürdig. Und Glaubwürdigkeit ist die Voraussetzung für echte Integration.
Staatsbürgerschaft kehrt damit zu ihrem ursprünglichen Verständnis im öffentlichen Recht zurück: als anspruchsvolle Bindung, nicht als unantastbarer Schutzschild. Eine Bindung, die auf Wahrheit und fortdauernder Rechtsachtung beruht.
Integration oder ReImmigration ist keine Provokation. Es ist ein ordnungspolitischer Ansatz für demokratische Gesellschaften.
Entweder Integration ist real, rechtlich fundiert und verantwortungsgetragen – oder der Staat muss den Mut haben, Nein zu sagen und die Rechtsordnung wiederherzustellen, auch durch Entzug und Rückführung.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Bis zur nächsten Folge.
Lascia un commento