Remigration und ReImmigration: die Unterschiede, die zählen

Guten Morgen und willkommen. Heute möchte ich auf einfache und direkte Weise den Unterschied zwischen Remigration und ReImmigration erläutern – zwei Ansätze, die oft verwechselt werden, aber grundlegend verschieden sind.

In den letzten Monaten ist der Begriff Remigration wieder in die europäische Debatte eingetreten, unter anderem aufgrund von Inhalten, die in identitären Kreisen verbreitet werden. Einer der meistgenannten Namen ist der österreichische Aktivist Martin Sellner, der dazu beigetragen hat, die Frage der Rückkehr als mögliche Antwort auf wahrgenommene Schwächen der europäischen Migrationssysteme wieder ins öffentliche Gespräch zu bringen. Seine Erwähnung dient ausschließlich dazu, den Diskurs in seinen richtigen Kontext einzuordnen – ohne jede polemische Absicht.

Die Remigration konzentriert sich vor allem auf kulturelle Dynamiken und die Fähigkeit zur Assimilation und versucht, einem tatsächlichen Bedürfnis nach mehr Ordnung und Kohärenz in der Migrationssteuerung gerecht zu werden. Doch sie behandelt einen entscheidenden Punkt nicht: die Notwendigkeit, das wirtschaftliche Denken zu überwinden, das in den letzten dreißig Jahren Menschen als „Ressource“ oder „Kostenfaktor“ eingestuft hat und die Entwicklung eines stabilen Modells auf der Grundlage individueller Verantwortung und überprüfbarer Wege verhindert hat.

Genau hier setzt das Paradigma „Integration oder ReImmigration“ an.

Die ReImmigration basiert auf einem juristisch-administrativen Rahmen, der persönliche und messbare Kriterien betont: Sprachkenntnisse, berufliche Eingliederung, Regelbefolgung und geordnete Teilhabe am Gemeinschaftsleben. Und das Instrument zur Bewertung dieser Aspekte existiert bereits: die Integrationsvereinbarung. Entscheidend ist, sie ernsthaft anzuwenden, mit klaren Indikatoren und tatsächlichen Überprüfungen.

Das zweite Element betrifft das Verwaltungsverfahren. Der Schutzstatus der ergänzenden Schutzgewährung bietet heute ein fortgeschrittenes Labor: In diesem Verfahren werden der Integrationsgrad, die Arbeitssituation, die Sprachkenntnisse und die Verwurzelung der Person bewertet. Es handelt sich bereits jetzt um ein Verfahren, das eine individuelle und konkrete Beurteilung ermöglicht und das ausgeweitet und vereinheitlicht werden kann, um das technische Fundament des Paradigmas zu bilden.

Der dritte Aspekt betrifft die praktische Umsetzung der ReImmigration. Auch hier existieren die Instrumente bereits. Im Verfahren der ergänzenden Schutzgewährung hinterlegt die ausländische Person ihren Reisepass während des gesamten Verfahrens bei der zuständigen Behörde. Dieses Detail ist entscheidend: Wenn am Ende der Bewertung die Integration als unzureichend gilt und keine rechtlichen Hindernisse einer Rückkehr entgegenstehen, verfügt die Verwaltung bereits über das notwendige Dokument, um die Entscheidung geordnet, planbar und rechtlich garantiert umzusetzen. Es handelt sich nicht um eine außergewöhnliche Maßnahme, sondern um die konsequente Nutzung eines bestehenden Mechanismus.

Ein speziell ausgebildeter Polizeikörper – regional oder national – könnte dieses System ergänzen, um Entscheidungen zur ReImmigration als abschließende Phase eines Verwaltungsverfahrens umzusetzen und nicht als Notfalleinsatz.

Remigration und ReImmigration sind keine gegensätzlichen Modelle. Sie beantworten unterschiedliche Fragen. Die Remigration konzentriert sich vor allem auf kulturelle Aspekte. Die ReImmigration schafft einen institutionellen Prozess, der festlegt, wie Integration gemessen wird, welches Verwaltungsverfahren anzuwenden ist und wie endgültige Entscheidungen umgesetzt werden, indem bereits vorhandene rechtliche Werkzeuge genutzt werden.

Die Zukunft Europas erfordert Seriosität, Kohärenz und stabile administrative Instrumente. In diesem Raum formt sich das Paradigma einer verantwortungsvollen Integration.

Ich bin Rechtsanwalt Fabio Loscerbo und lade Sie ein, die vollständige Analyse auf www.reimmigrazione.com zu lesen.

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